Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 171

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 171 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 171); - 171 - WS 3HS oOOl - 25 7У83 vorzuheben, daß straf rechtliche Verantwortlichkeit nur begründet werden kann, wenn eine Ungehung von Rechtsvorschriften exakt nachgewiesen wird. Eine Rechtsvorschrift in Sinne des 0 219 Absatz 2 Ziffer 2 StGB ist beispielsweise die Anordnung über die Wahrung der Urheberrechte durch das Büro für Urheberrechte von 7, Februar 1966 i, d, F, der Anpassungsverordnung von 13, Buni 1968, die in § 1 und § 2 Absatz 1 vorschreibt, daß zun Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse (§ 18 des Gesetzes von 13. September 1965 über das Urheberrecht)- von Partnern außerhalb der DDR die Genehmigung des Büros für Urheberrechte (BfU) einzuholen ist und die Veroabe von urheberrechtlichen Nutzunrsbe-fugnissen von Urhebern der DDR an Partner in Ausland vor Abschluß eines Vertrages der Genehmigung durch das BfU bedarf. § 2 Absatz 2 der genannten Anordnung schreibt darüber hinaus vor, daß Zahlungen aus qenehninten Verträgen an das BfU zur Weiterleitunr an den Berechtigten zu leisten sind. Somit existiert also eine eindeutige Rechtsvorschrift für das Verfahren zun Erwerb, zur Vergabe und zu Zahlungsnodalitäten in Zusammenhang mit der Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsbefugnissen von zur Veröffentlichung bestimmten Manuskripten und Texten und sonstigen Materialien im Ausland. Die Nichteinhaltung dieses Verfahrensweges durch unterschiedlichste Handlungen stellt also in jeden Fall zumindest eine Umgehung von Rechtsvorschriften im Sinne von 5 219 Absatz 2 Ziffer 2 StG3 dar. Gemäß 2 2 Absatz 1 dar Anordnung über die Wahrung der Urheberrechte durch dos Büro für Urheberrechte handelt also auch derjenige Autor objektiv rechtswidrig, der, was in der Praxis relativ häufig vorkonmt, zwar eine Genehmigung zum Anbietern seines Manuskriptes bei einer Ѵегіадз-anstalt in westlichen Ausland hat, aber bereits vor abschließender Genehmigung durch dos BfU einen Verlagsvertrag unterzeichnet bzw. ohne vorheriges Einreichen des Manuskriptes 1 Vgl. Staatsrecht der DDR Lehrbuch, Staatsverlag der DDR Berlin, 1977, S. 492 Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 171 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 171) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 171 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 171)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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