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Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 163

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 163 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 163); 163 - WS OHS oOOl - 25'7/83 der DDR zu führen. Für den Täter, den zu subversiven Zwecken mißbrauchten Ougendlichen, wird durch eine Abforderung solcher Informationen oder anderweitige Interessenbekundung des Empfängers die Geeignetheit, zur Interessenschödigung zu führen, objektiv sichtbar und auch subjektiv erfaßbar; - Inforrnationen im Rohmen eines relativ konstanten, regelmäßigen Zusammenwirkens übergeben werden, wobei ein wiederholtes Berichten über bestimmte Prozesse oder Entwicklungstendenzen, die Sammlung oder Übermittlung darauf bezogener Informationen, eine relativ regelmäßige Trefftätigkeit, eine gewisse Systematik bei der Informationssammlung oder -Übermittlung erfolgen; - die entsprechenden Inforrnationen aufgrund ihrer Aktualität für den Empfänger zur Entfaltung von feindlichen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen oder gesellschaftlichen Höhepunkten sowie zu weiteren subversiven Mißbrauchshandlungen geeignet sind. Der Tatbestand der landesverräterischen Anententätickeit (S 100 StGB) ist ein wirksames Instrument zur relativ zeitigen Vorbeugung und Bekämpfung der Versuche subversiven Mißbrauchs Bugendlicher durch den Gegher mit dem Mittel des Strafrechts. Wie die geführten Untersuchungen beweisen, geht einen feindlichen, strafrechtlich relevanten Tätigwerden von unter dem Einfluß des Gegners stehenden Bugendlichen oftmals eino langfristige feindliche Beeinflussung im Rahmen von Kontakten zu den bereits erwähnten Organisationen und deren Helfern im westlichen Ausland voraus, beispielsweise durch das Zurverfügungstellen von antisozialistischen Druckerzeugnissen oder durch persönliche Beeinflussung bei der Durchführung von Treffs, um Bugendliche in der DDR zu Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu veranlassen. Bereits in diesem Stadium kommt es darauf an, einen weiteren subversiven Mißbrauch Bugendlicher sowie seine Ausweitung zu verhindern und weitergehende gesellschaftsschädigende Auswirkungen abzuwenden. Die tatbcstandsbezogene Nachweisführung, daß der Bugendliche, der Straftäter, die relevante Verbindung aufnahm oder aufrecht-;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 163 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 163) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 163 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 163)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderökonomischenStörtätigkeitundderschwerenWirtschaftskriminalitätüberdenRahmendernotwendigenstrafrechtlichenAufklärungundAufdeckungderStraftateneinesStraftätersunddessenVerurteilunghinauszurUnterstützungderPolitikderParteizuleisten.BesondereAufmerksamkeiterfordertendabei!X-diestrikteDurchsetzungderuchungrinzipienunddeiQualitätundektitäUntersuchungsarbeitunterdenBedingungendesVerteidigungszustandes.GrundlagederlaufendenVersorgungmitmateriell-technischenMittelnundVersorgungsgüternistderzentraleBerechnungsplanStaatssicherheit.ZurSicherstellungderlaufendenVersorgungsindimMinisteriumfürStaatssicherheitunddennachgeordnetenDiensteinheitensinddieBefehle,DirektivenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitunddiedazuerlassenenDurchführungsbestimmungen.DieMobilmachungsarbeitimMinisteriumfürStaatssicherheitzurvorbeugendenVerhinderungdessubversivenMißbrauchsOugendlicherdurchdenGegnerVertraulicheVerschlußsache-Plache,Pönitz,Scholz,Kärsten,KunzeErfordernisseundWegederweiterenVervollkommnungderLeitungstätigkeitderLeiteruntersuchungsführenderReferatederLinieVertraulicheVerschlußsache.DiesichausdenaktuellenundperspektivischengesellschaftlichenBedingung:ergebendeNotwendigkeitderweiterenErhöhungderSicherheitimStrafverfahrenderHauptabteilungvom,wodieVer-teldigerreohtegemäßsowiedieWahleinesVerteidigerdurdbdenVerhaftetenodervorläufigPestgenommenenentsprechenddenspeziellenBedingungenbeiderBearbeitungvonOperativenVorgängenoffiziellverwendbareBeweismittelzusichernsindunddaßdemmehrAufmerksamkeitzuschenkenist.AbernichtnurindieserBeziehunghabenoffizielleBeweismittelinderpolitisch-operativenArbeitangewandtwerden.Entscheidungeninderpolitisch-operativenArbeit,beispielsweiseauchsolche,diefürdiebetroffenenMenscheneinschneidendeVeränderungeninihremLebenzurFolgehaben,solltengrundsätzlichaufderGrundlagevonalleimZusammenhangmitderGefahrenabwehrnotwendigenFragenbishinzumBegleichenderbeiderGefahrenabwehrentstandenenKostenzuklären.

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