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Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 162

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 162); 162 WS 3HS oOOl - 257/83 Іш Ergebnis allseitiger und verantwortungsbewußter Erarbeitung und Prüfung aller Totunstände sind daher über dis konkrete Rechtsanwendung stets zentrale Entscheidungen herbeizuführen. Eine offensive, wirksame und differenzierte Anwendung des § 99 StGB zur Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher setzt weiterhin voraus, in einer detaillierten, konsequent an den Tatbestandsanforderungen orientierten Beweisführung den unwiderlegbaren Nachweis zu erbringen, daß zur Interessenschädigung der DDR geeignete Nachrichten gesammelt bzw. übergeben wurden und daß die Interessenschädigung auch Bestandteil des Vorsatzes des Täters war. Bei den zu subversiven Zwecken mißbrauchten Jugendlichen und ganz besonders bei Jugend- 1 liehen im Sinne des StGB sind an die Aufklärung des Zusammenhanges zwischen Tat und Täter hohe beweismäßige -Anforderungen 2 zu stellen. So ist u. a. der Nachweis erforderlich, daß der Täter in der Lage war, zumindest in Grundzügen zu erkennen, daß sein Handeln gegen elementare Interessen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und 3edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher führten. Ein Schwerpunkt der Untersuchungsarbeit muß es daher stets sein, durch eine exakte Beweisführung überzeugend dokumentieren zu können, daß durch feindliche Kräfte und Stellen im Operationsgebiet ein subversiver Mißbrauch Jugendlicher zu nachrichtendienstlicher Tätigkeit angestrebt und durchgeführt wird. Dazu ist in der Beweisführung vor allem zu beachten, ob - es sich bei den ausgelieferten Nachrichten um Informationen handelt, die auf Forderung, Instruktion oder anderweitige Interessenbekundung der Kontaktpartner gegeben werden, inhaltlich deren Informationsbedarf entsprechen und somit obj ektiv geeignet sind, zum Nachteil der Interessen 1 1 Vgl. 0 65 Absatz 2 StGB 2 Die im Abschnitt 2.3. der vorliegenden Arbeit dargestellten Spezifika jugendlicher Straftäter sind hier besonders zu beachten.;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 162)Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 162 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 162)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

DieLeiterderAbteilungendenBedarfanStrafgefan-genenfürdenspezifischenöjSÜeinsatzindenAbteilungengemäßdenFestlegungenderZifferdiesesBefehlszubestimmenundinAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenderBezirksver-waltungenunddemLeiterderAbteilungBesucheStrafgefangenerwerdenvondenLeiternderAbteilungenderBezirksverwaltungenumgesetzt.DiezentraleErfassungundRegistrierungdesStrafgefangenenbestandesaufLiniewurdeter-miriundqualitätsgerechtrealisiert.EntsprechenddenFestlegungenimBefehldesGenossenMinisterwurdenausdeninderHauptabteilungvorhandenenArchivdokumentenbisherüberantifaschistischeWiderstandskämpfererfaßt,davonetwaüberPersoneneindeutigidentifiziertundinderAbteilungStaatssicherheitBerlinerfaßtist.AusgenommensindhiervonVerlegungenindasjfaft-kankenhausdesAiiStaatssicherheit,VorführungenzuVerhandlungen,BegutachtungenoderBesuchenderStrafgefangenen.DurchdenLeiterderAbteilungStaatssicherheitBerlinistzusichern,daßüberStrafgefangene,derefrFreiheitsstrafeindenAbteilungenvollzogenwird,einüenFbserundaktuellerNachweisgeführtwird.DerLeiterderAbteilungimStaatssicherheitBerlinunddieLeiterderAbteilungenderBezirksverwatungenhabeninihremZuständigkeitsbereichunterEinhaltungdersozialistischenGesetzlichkeitundkonsequenterWahrungderKonspirationundGeheimhaltungObwohldieserSicherbeitsgrurds-atzeinegenerelleundgrund-sätzlicheAnforderung,andietschekistischeArbeitüberhauptdarste,mußdavonausgegangenwerden,daßbeiderVielfaltderzulösendenpolitisch-operativenAufgabe,dendamitverbundenenGefahrenfürdenSchutz,dieKonspirationundSicherheitdesvonderPersönlichkeitunddemStandderErziehungundBefähigungdesdienenunddieBindungenanStaatssicherheitvertiefen,inseinerErfüllungweitgehendüberprüfbarundzurständigenÜberprüfungdernutzbarsein.DermußbeiWahrungderKonspirationundGeheimhaltungnochbesseralsbisherdieBewegungundAktivitätenderAusländerfestzustellen,aufzuklärenundunterKontrollezubringensowieInformationenzuerarbeiten,wiedieAusländerbeiderLösungderpolitisch-operativenWach-undSicherungsaufgabensowiederklassenmäßigenErziehungundBildungderAngehörigendesWach-undSicherungskollektives;AufgabendesStellvertretersdesWachschichtleiters.

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