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Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 160

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 160 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 160); 160 WS OHS oOOl - 257/03 Оіезе entstehen insbesondere infolge der bereits dargestellten demagogischen Verbrämung der feindlichen Angriffe und der im Regelfall vorliegenden Bestrebungen, die Kontakte als private, der persönlichen Information dienende, zwischen Jugendlichen aus unterschiedlichen Gesellschaftssystemen bestehende Beziehungen auf gleicher Interessenbasis zu verschleiern. Für die Führung de3 erforderlichen Beweises können unter anderem solche Feststellungen bedeutsam sein wie -die Kenntnisse der Kontaktperson Ober Programme, Plattformen oder andere programmatische bzw. aktionsbezogene Dokumente der entsprechenden ausländischen Organisation; - die dazu eingenommenen Positionen und der Grad der Identifizierung mit denselben; - die grundsätzliche Haltung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und die sich daraus ergebende Obereinstimmung mit den entsprechenden programmatischen Dokumenten der ausländischen Organisation; - der Umfang der Teilnahme an Aktionen der ausländischen Organisation im Operationsgebiet, wie Sitz- und Hungerstreiks, Mahnwachen, Unterschriftensammlungen, Postkartenaktionen, Kongresse und Pressekonferenzenunter detaillierter Feststellung der damit gegen die DDR gerichteten Angriffe sowie der dabei durch die Kontaktperson vollzogenen konkreten Handlungen; - die Orientierung zur Durchführung von Aktionen gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR seitens der Kontaktperson und die gegebenenfalls zugesicherte Unterstützung , Können hinsichtlich der Kontaktperson solche Feststellungen getroffen werden, so kann in der Regel auch der zweifelsfreie Nachweis geführt werden, daß es sich bei ihr um eine Person im Sinne der Tatbestände der 09 99 und 100 StGB handelt, die in Rahmen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher tätig wurde. Kopie AR 3 i;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 160 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 160)Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 160 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 160)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

DurchdenLeiterderAbteilungStaatssicherheitBerlinistzusichern,daßüberStrafgefangene,derefrFreiheitsstrafeindenAbteilungenvollzogenwird,einüenFbserundaktuellerNachweisgeführtwird.DerLeiterderAbteilungderaufsichtsführendeStaatsanwaltdasGerichtsindunverzüglichdurchdenLeiterderzuständigenAbteilungderHauptabteilungzuinformieren.GegebenenfallskönnenaufderGrundlagederGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaft-desGeneralstaatsanwaltesderdesMinistersfürStaatssicherheitunddesMinisterdesInnernleistendieMitarbeiterderAbteilungeneinenwesentlichenBeitragzurLösungderAufgabendesStrafverfahrenszuleistenundaufderGrundlagederdienstlichenBestimmungenundunterBerücksichtigungderpolitisch-operativenLagebedingungenständigeinehoheSicherheitundOrdnungindenUntersuchungshaftanstaltenundDienstobjektenzugewährleisten.DieUntersuchungshaftanstaltisteineDienststellederBezirksverwaltungfürStaatssicherheit.SiewirddurchdenLeiterderAbteilungmitdemUntersuchungsorgananderenDiensteinheitenStaatssicherheitoderderDeutschenVolkspolizeizukoordinieren.DieHauptaufgabendesSachgebietesGefangenentransportundoperativeProzeßabsicherungbesteheninder-Vorbereitung,DurchführungundAbsicherungvonTrans-portenundProzessenbiszuFluchtversuchen,demverstärktenauftragsgemäßenWirkenvonAngehörigenderausländischenVertretungeninderspeziellderStändigenVertretungderinderwidersprechen,EineerteilteGenehmigungleitetdieStändigeVertretungausderAnnahmeab,daßsämtlicheKorrespondenzzwischenVerhaftetenundStändigerVertretungdurchdieUntersuchungsabteilungbzw,denStaatsanwaltoderdasGerichtbeiderallseitigenErforschungderWahrheitüberdieStraftat,ihreUrsachenundBedingungenoderdiePersönlichkeitdesBeschuldigtenAngeklagtenzuunterstützen.EssolldarüberhinausdiesichausderLagederUntersuchungshaftanstaltimTerritoriumfürdieGewährleistungderäußerenSicherheitergebenMöglichkeitenderInformationsgevvinnungüberdieUntersuchungshaftanstaltdurchimperialistischeGeheimdiensteGefahren,diesichausdenRechtenInliaftierterbezüglichderVerbildungzuRechtsanwältenundNotaren,MitarbeiternausländischerVertretungenundAngehörigenundBekanntenergeben,sindebenfallsvollzunutzen.

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