Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 156

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 156 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 156); - 156 WS OHS oOOl - 2G7/83 Zun vollen Verständnis der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung de3 sozialistischen Strafrechts ist von folgenden zusomnengefaßten Erscheinungsfornen feindlicher Aktivitäten auszugehen: In Realisierung seiner Versuche zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher der DDR ist der Gegner bestrebt, unter Anwendung vielfältiger Mittel und Methoden Einfluß auf die Bildunc feindlicher Personenzusannenschlüsse zu nehnen. Er vorfolgt dabei das Ziel, sie langfristig politisch-ideologisch feindlich zu beeinflussen, sie zu von außen steuerbaren Personenzusannenschlüssen zu formieren und zu aktiven Handlungen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu veranlassen, die als Ausdruck des Bestehens und Wirkens einer inneren Opposition hochgespielt werden. Im Zusammenhang mit diesen feindlichen Vorge'nen konzentriert sich der Gegner seit Jahren unter jugendspezifischen Gesichtspunkten besonders auf die systematische Nutzung trotzki-stischer, neotrotzkistischer, linkssozialistischer und anarchistischer Positionen sowie entsprechender Einrichtungen. Dazu gehören solche in der BRD und ‘Westberlin existierende Gruppierungen wie "Gruppe Internationaler Marxisten" (GIM), "Internationale Arbeiterkorrespondenz" (IAK), "Komitee gegen die politischeUnterdrückung in beiden Teilen Deutschlands”, "Sozialistisches Osteuropakonitee" (SOK) und "Komitee für das Recht auf unabhängige Gewerkoonaften, unabhängig von Staat und Regierung in Ostdeutschland, für die Verteidigung der unabhängigen Gewerkschaften in Westdeutschland", In den vorgenannten Organisationen schlossen sich unter dem Deckmantel eines angeblichen Kampfes gegen den Imperialismus , der gleichzeitig den Kampf gegen den real existierenden Sozialismus einschließen müsse, insbesondere auch unter demagogischer Berufung auf "Traditionen der Arbeiterbewegung" und der "Arbeitersolidarität", antisozialistischo Kräfte zusammen, die teilweise bereits seit längerer Zeit an gegen die DDR und andere sozialistische Staaten gerichteten Aktivitäten führend beteiligt sind. Neben der Organi- ІОлгліо FK.t! I;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 156 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 156) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 156 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 156)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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