Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 134

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 134 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 134); 134 - WS О 13 о001-25'7/83 1. Zu don Anordnungon Ur 1 und 2 übor dio Ausübung von Tanz- und Unterhaltungsmusik1 Dio gonannten Anordnungen können ausschließlich gogon Musiker und Angehörige von Musikfornationen zur Anwendung gebracht werden, dio die dargostelltcn Aktivitäten in öffentlichen Tanz- oder Musikvcranstcltunqon durchführen. Dabei handolt es sich um Musikaufführungen in Gaststätten, bei Sportveranstaltungen, in Kulturparks, in allen anderen Vergnügungsstätten, bei '.Verbcvoraristeltungon, jegliche merhanischo .Viedorgabe, wie das Abspielon von Schallplattdn und Tonbändern in Bugcnd-clubs und Kulturhäusern (3 1 (4) ЛО Nr. 1). Es worden aber auch solche öffentlichen Musikvcranstaltungon erfaßt, die im Varietö oder Zirkus, in Sendungen des Stadt-, Bäder-, Zug- und Betriebsfunks vorbreitet wordon Ferner betrifft dies ebenfalls öffentliche Musikaufführungen, die durch Organisationon und Betriebe gestaltet worden. Somit wordon Musikvoran3taltun-gen unter Beteiligung eines bestimmten oder unbestimmton Per- sonenkreisec erfaßt. Als weitere Voraussetzung der Bechtsanwondung i3t es erforderlich, daß es sich bei den betreffenden Personen oder Personcn-kreisen um Berufsnusikar, Laienmusiker oder nebenberuflich tätige Musiker handelt. Berufsmusiker auf dem Gobiot dor Tanz-und Unterhaltungsmusik sind im Besitz oines Berufsausweiscs (3 3 der AO fir. 1), Laien- und nebenberuflich tätige Musiker bedürfen zur Ausübung vor. Tanzmusik in öffentlichen Veranstaltungen einer staatlichen Spiclerlaubnis (j 1 dor ЛО Nr. 2). Die Verantwortung für dio Programmgestaltung trogen gomäß 3 2 (1) dor АО Nr. 1 dio ausübender. Künstler, bei Instrumentalgruppen der jeweilige Leiter. Ein Mißbrauch dor Möglichkeiten der Tanz- und 1 interhaltungs-musik durch derartige Künstler kann vorlicgon, wenn von ihnen Anordnung Nr. 1 über dio Ausübung von Tanz- und Untcrhaltungs-vom 15.0u.lvo4 GBl. II Nr. G5, S. 597 und .fnordnung 2 über Ausübung Tanz- und Unterhaltungsmusik vom 01.11. GBl. II Nr. 112, 3. 777, i. d. F. dor Anordnung über die Neufassung von Nogclungen über Nochtsnittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe auf dem Gebiet der Kultur vom 28.07.1971 GBl. II Nr. 61, S. 539 musik Nr. 1965 Kopie;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 134 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 134) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 134 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 134)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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