Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 125

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 125 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 125); 125 WS 3MS oOO 1-25 7/83 I Dieser Nachweis kann beispielsweise in konkreten Einzelteil dadurch erfolgon, daß fostgostollt wird, daß oine Zusonrnon-kunft dadurch organisiert wurde, indem andere Personen eingeladen oder mit ihnen Verabredungen über die Zielstellung, den Teilnohmorkreis, den Inhalt, den Unfang oder den Ablauf getroffen wurden. In Einzelteil kann es sich bei Versamm-lunqen in Sinne der ѴЛѴО um Diskussionsabcndo, Schulungskurse u. ä. handeln; organisierte Zusamnonkünfto können Kunstausstellungen, Auktionen und ähnliche Erscheinungsfornen organisierten Zusammenkommens von Personen bis hin zu in der öffentlichkeit durchgeführten Radwanderungen sein. Offentliehe Darbietungen sind boispiolwcise Buchlcsungcn und Liederabende, das Vortragen von Gedichten und anderen Texten bzw. Verbreiten von Beiträgen aus westlichen Massenmedien sowie Auftritte von Künstlern und Nachwuchsautoren vor mehreren Personen. Gemäß der Veranstaltungsverordnung müssen sämtliche Versammlungen, organisierte Zusammenkünfte und öffentliche Darbiotun- 1 gen bei der DVP angemoldet werden (j 3 der ѴлѴО) . Die bisherigen operativen Erfahrungen besagen, daß Veranstaltungen oppositioneller Kräfte der skizzierten Art nicht angemoldet werden. Für dioson Fall können entsprechend dor VAVU folgende Sanktionen erfolgen: Gemäß j 8 Abs. 3 der ѴЛѴО kann eine Veranstaltung , die nicht angemoldet wurde, durch die Deutscho Volkspolizei aufgelöst bzw. untersagt werden, und es können darüber hinaus gagsn den Veranstalter und gegen die Teilnehmer Ordnungsstrafnaßnahmen durchgeführt werden. Um gegen den Veranstalter Ordnungsstrafmaßnahmen anwenden zu können, muß die politisch-operative Arbeit u. a. darauf ous-gerichtet werden, dicjenigo(n) Porson(en) zweifelsfrei unter Nutzung entsprechender Beweise festzustollon, welche dio Zusammenkunft organisiert hat (haben). Veranstalter im Sinne 1 Die im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. mit der Beantragung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung möglichen und erforderlichen Prüfungshandlungcn sowie der Untersagung der Durchführung zu beachtenden Aspekte ergeben sich aus der DV 10/02 des Ministers des Innern und Chef dor DVP (Erlaubniovorschrift). 1 Kopie ! AR 3 \;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 125 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 125) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 125 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 125)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen unverzüglich zu melden sowie umfassend aufzuklären und zu überprüfen. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchfüurung der Untersuchungshaft ?r. Ordnungs- und Veraaltonsregeln für Verhaftete - Hausordnung - Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit Geheime Verschlußsache - RataizicL.

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