Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 120

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 120 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 120); - 120 - WS OIIS о001-25'7/83 Rechtsanwaltes bodionon bzw durch diesen - außer in der 1 Befrogung dos Rochtsverlotzor3 - vertreten lassen kann. So kann beispielsweise der Rechtsanwalt in Aufträge dos Bürgers für diesen die Mitteilung über die Einleitung des Ordnungsstraf Verfahrens entgegonnehmen, eine schriftliche Stel lungnahme zur Ordnungswidrigkeit einreichen oder die Zahlungsforderung begleichen. In Zuscmnenhong nit der Durchführung von Ordnungsstrafvorfähren. die aufgrund ihres Gogenstando3 politisch-operativ bedeutsam sind, ist eine enge und kaneradschaftlicho Zusammenarbeit zivischon den politisch-operativen Diensteinheiten einschließlich der Untorsuchungsabteilungen dos MfS und dem entscheidungsbefugten Organ notwendig. In derartigen Fällen ist eine detaillierte Vorbereitung und Durchführung des Ord-nungsstrafVerfahrens erforderlich, wobei mit dem beteiligten Organ Konzeptionen für die Gosprächsargumentation, die Do-fragungspläno oder die Ausgestaltung der Degründung für die auszusprecher.de Ordnungsstrafe zu beraten und fcstzulcgen sind, um die gesamtstaatlichen Interesson und Zielstellungen zu realisieren. Ein solches Herangehen ist grundsätzlich erforderlich, wenn Ordnungsstraftatbestimmungei' für die Bekämpfung von Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Ougcndli-chor genutzt werden sollen. Zur konsequenten, umfassenden, differenzierten und vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners, Ougondliche zur Verwirklichung seiner Hauptrichtungon zur Schaffung, Erweiterung und Inspirierung einer inneren Opposition und politischer Untergrundtätigkeit zu mißbrauchen sowie zur Vorbeugung und Zurückdrängung gcsell-schoftsschädlicher Verhaltensweisen Bugendlicher ist es erforderlich, die Potenzen oiner Reihe verwaltungsrechtlichcr und anderer Rechtsvorschriften in der politisch-operativen 1 1 Vgl. Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR vom 17. 12. 1980 (GBl. I 1981 Hr. 1, j 3 Abs. 1 c und o);
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 120 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 120) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 120 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 120)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben ist, sind keine Gefahren im Sinne des Gesetzes. Durch diesen Zustand muß ein oder es müssen mehrere konkret bestimmbare Bereiche des gesellschaftlichen Verhältnisses öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Peindes in den Bestand auszurichten ist. Dazu noch folgendes: Dieser Seite der inoffiziellen Arbeit ist künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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