Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 114

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 114 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 114); 114 WS OHS oQOl-25 7/83 Würc’en Ordnungswidrigkeiten begangen* die materielle Schädon verursachten oder noch sich ziehen, ist auf die freiwillige Wiedergutmachung do3 Schadens hinzuwirken. let dor Rechtsverletzer von 3ich aus nicht bereit, den entstandenen Schoden wiedorgutzumachon, sind Voraussetzungen zu schaffen, um einen Schadenersatz im Rahmen einer Zivilrcchtsklago, Rogreß-maßnahmo durch den Betrieb oder anderweitige Maßnahmen der materiellen Verantwortlichkeit durchzusetzen. Dos Ordnungswidrigkeitenrocht enthält eine Vielzahl von Regelungen zur erzieherischen Einflußnahme auf den Rechtsverletzer. Sie orientieren auf die Einbeziehung staatlicher und gesellschaftlicher Erziehungsträger. Dazu gehören: - Die Zusammenarbeit mit den Eltern und Organen der Ougend-hilfe (3 10 Abs. 3 und 4), - die Verpflichtung staatlicher und gesellschaftlicher Organe, Einrichtungen und Institutionen zur Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen (j 20 Abs. 1), - die Zusammenarbeit mit dem Arboitskollektiv, gosollochaft-liehen Organisationen und Kräften (j 23 Abs. 3). Diese spo-zifischen Formen der Einbeziehung der Öffentlichkeit können zur Aufklärung dos Sachverhalts und der Vorbereitung der Entscheidung genutzt werden und bieten darüber hinaus vielfältige Potenzen der erzieherischen Einflußnahmo auf den jugendlichen Rechtsverletzer und andere Personen aus seinem soziclon Umfeld. Die Einflußnahme der Dienstoinhoiten der Linie Untersuchung des HfS auf den Ordnungsstrafbofugten zur Einbeziehung staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte ist immer dann erforderlich, wenn - die Ordnungswidrigkeit Auswirkungen auf den Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich des Jugendlichen hatto oder negative Wirkungen zu erwarton sind. Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 114 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 114) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 114 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 114)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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