Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner 1983, Seite 111

Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 111 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 111); Ill ѴѴЗ ОН3 о001-237/83 2.4. Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung verwal-tungsrechtlichcr und anderer Rechtsvorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher und ge-sellschaftsschödlicher Handlungen Ouqondlicher Die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Erscheinungsformen des subversiven Mißb auchs Ougendlicher und gesell-schaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher erfordert die differenzierte Anwendung und volle Ausschöpfung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite. Daboi spielen verwaltungsrechtliche und andere Rechtsvorschriften, vor allem das Ordnungswidrigkeitenrecht, eine bedeutende Rolle. Die Nutzung der Potenzen dos Ordnungswidrigkeitenrechts für die politisch-operative Arbeit des Mf3 setzt in jedem Fall ein entsprechend der Dienstanweisung 2/791 des Genossen Minister gestaltetes politisch-operatives Zusammenwirken mit dem zuständigen Partner voraus, da dos MfS selbst keine Ordnungsstrafbefugnisse besitzt. Die grundsätzlichen Regelungen dieser Dienstanweisung sind auch auf dos Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen entsprechend anzuwenden. Zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher ist es aus politischen und politisch-operativen Gründen in entsprechenden Fällen erforderlich, daß im Ergebnis durchgeführter Befragungen durcii das MfS z. B. im Rohmen der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse der Sachverhalt zur Durchführung von Ordnungsstrafnaßnahmen an das zuständige Organ übergeben wird bzw. ohne daß die Person mit dem MfG konfrontiert wurde, durch das MfS Grdnungsstrofmaßnahmen initiiert werden. Die Verontwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung besteht bei der Nutzung bzw. Initiierung 1 Anweisung 2/79 des Ministers über das politisch-operative Zusammenwirken der Dienstainhciten des MfS mit dor DVP und den anderen Organen des MdI und die dazu erforderlichon grundlegende! Voraussetzungen, WS MfS 003 - 85/79 Kopie AR 3;
Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 111 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 111) Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Mdg.), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983, Seite 111 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 111)

Dokumentation: Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im MfS zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner, Dissertation, Oberst Helmut Lubas (BV Magdeburg), Oberstleutnant Manfred Eschberger (HA IX), Oberleutnant Hans-Jürgen Ludwig (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-257/83, Potsdam 1983 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-257/83 1983, S. 1-273).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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