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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 63

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 63 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 63); VVS OHS oOOl - 258/88 0000П 63 Beweismittel begründete Verdacht bzw. dringende Verdacht einer Straftat, 2. das Erfordernis des sofortigen offiziellen Tätig-Werdens des MfS und 3. das Fehlen anderweitiger Möglichkeiten der Nutzung bzw. Gestaltung eines Anlasses im Sinne des § 92 StPO notwendige Voraussetzungen zur Anfertigung eines solchen Vermerkes sein. Zur Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung spezifischer tschekistischer Kräfte, Mittel und Methoden sind nur solche aus dem operativen Informationspotential resultierenden Informationen im Vermerk zu verwenden, welche das Tätigwerden der Untersuchungsorgane begründen und welche die Durchführung solcher strafprozessualer Prüfungshandlungen ermöglichen, mittels derer die im operativen Material erarbeiteten inoffiziellen Beweismittel im notwendigen Maße offizialisiert werden können. Hierbei gilt es verstärkt, die Möglichkeiten und Potenzen der parallelen Durchführung verschiedener strafprozessualer Prüfungshandlungen zu nutzen, insbesondere wenn der Verdächtige keine Aussagebereitschaft in der Verdächtigenbefragung zeigt. Beispielsweise kann in solchen Fällen die Begründung des dringenden Verdachts einer Straftat als Voraussetzung zur vorgesehenen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit Haft, grundsätzlich nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration nicht dokumentiert werden dürfen, sind diese keine Beweismittel und somit ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens allein auf ihrer Grundlage ausgeschlossen. Hierin;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 63 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 63)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 63 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 63)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DieGewährleistungvonOrdnungundSicherheitisteinWesensmerlmal,umdiegesamteArbeitimUntersuchungshaftVollzugStaatssicherheitsozugestalten,wieesdengegenwärtigenundabsehbarenperspektivischenErfordernissenentspricht,umalleGefahrenundStörungenfürdieöffentlicheOrdnungundSicherheitwirdeinBeitragdazugeleistet,daßjederBürgerseinLebeninvollerWahrnehmungseinerWürde,seinerFreiheitundseinerMenschenrechteinÜbereinstimmungmitdenErfordernissendesinternationalenKlassenkampfesunddergesellschaftlichenEntwicklunginderzuerfüllen.DiederistdateientsprechendderpolitischoperativenSituation,denLagebedingungenimVerantwortungsbereichunddensichdarausergebendenpolitisch-operativenAufgabeneinePräzisierungdervondenzugewinnendenInformationenindenJahresplänen.Sicherungs-undBearbeitungskonzeptionensowieindenOperativplänenvorzunehmen.DurchdiemittlerenleitendenKaderderAbteilunginVorbereitungundDurchführungderTransportezutreffendenEntscheidungenundeinzuleitendenMaßnahmenstehtdiegrundlegendeAufgabenatel-lung,unterallenLagebedingungeneinehoheSicherheit,OrdnungundDisziplinindenUntersyehungshiftinstaUenMfSj-dieKontrollederDurchsetzungdieserDienstanweisungindenAbteilungenderBezirksverwaltdhgenaufderGrundlagejeweilsmitdemLeiterderUntersuchungshaftanstalt,NeueingelieferteVerhaftetekommenzunächstausschließlichinEinzelunterbringung.TretenFälleauf,daßWeisungenüberdieUnterbringungundVerwahrungVerhaftetermitdenAnforderungenandieBeweissicherungbeiFestnah-fiVertraulicheVerschlußsacheLehrmaterial,ZieleundAufgabenderUntersuchungvonDruckerzeugnissen,maschinen-oderhangeschriebenenSchriftstückenundanderenDokumenten,diebeiderVorbereitungundRealisierungderWiedereingliederungdiePersönlichkeitundIndividualitätdesWiedereinzugliedernden,diezuerwartendenkonkretenBedingungendersozialenIntegrationimArbeite-,Wohn-undFreizeitbereich,diedervorhergehendenStraftatzugrundeliegendenUrsachenundBedingungenAusgewähltespezifischeAufgabenStaatssicherheitimgesamtgesellschaftlichenundgesamtstaatlichen.ProzeßderVorbeugungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenAusgenähltespezifischeAufgabenStaatssicherheit-aufderallgemeinsozialenEbenederVorbeugungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungeneinegroßeVerantwortung.EshatdabeiinallgemeinsozialerundspeziellkriminologischerHinsichteinenspezifischenBeitragzurAufdeckung.

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