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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 59

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 59 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 59);  -----------ч WS OHS oOOl - 258/88 L. 59 werden und unter Einschaltung der Abteilung X des MfS und der HA IX/10 mit dem Flugzeug in die DDR I zurückgeführt werden ; 2. Bürger der DDR, die im grenznahen Raum der Staatsgrenze zwischen der CSSR und der DDR durch Grenzsicherungskräf-te der CSSR beim ungesetzlichen Passieren der Staatsgrenze festgestellt wurden und auf der Grundlage des "Vertrag(es) zwischen der DDR.und der CSSR über die Zusammenarbeit an der gemeinsamen Staatsgrenze und die gegenseitige Hilfe in Grenzangelegenheiten" innerhalb von 48 Stunden an die Grenzbevollmächtigten der DDR bzw. wegen des Verdachts/dringenden Verdachts der Begehung einer Straftat in der CSSR an den Grenzübergangs-stellen Schmilka bzw. Schönberg "auf kurzem Weg" übergeben werden. Unter Berücksichtigung vorrangig praktischer Erfоrdernisse der Tätigkeit der Untersuchungsorgane des MfS, rechtspolitischer Prämissen, wie die Gewährleistung der Rechtssicherheit der Bürger durch einheitliche Rechtsanwendung sowie in Widerspiegelung tatsächlicher Ausgangs lagen erscheint die in der Diplomarbeit WS OHS oOOl - 270/84 vertretene Position überdenkenswert, wonacf/die Untersuchungsorgane des MfS durch die Übergabe eines in der CSSR, UVR oder VRB festgenommenen und ausgewiesenen DDR-Bürgers einen Hinweis darauf (erlangen - d. Verf.), daß diese Person einen Auslandsaufenthalt für einen ungesetzlichen Grenzübertritt gemäß § 213 Abs. 2 StGB mißbraucht. Diese Feststellung des Untersuchungsorgans verpflichtet es, gemäß § 95 StPO, diesen i Auf die Spezifika bei der Ausweisung weiblicher DDR-Bürger, die Minderjährige mitführen sowie anderen Ausnahmeregelungen soll im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen we rden;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 59 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 59)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 59 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 59)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DieAngehörigenderLiniehabeninVorbereitungdesParte:tagesderPartei,beiderAbsicherungseinerDurchführungsowieinAuswertungundbeiderschrittweisenVerwirklichungseinerBeschlüssen;tsg-reenenddenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitergebendengrundlegendenAufgabenderLinieUntersuchungsindfolgenderechtspolitischeErfordernissederAnwendungdessozialistischenRechtsimSystemderpolitisch-operativenMaßnahmenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedesGegnerszumsubversivenLlißbrauchJugendlicher.DiesichausdenParteibeschlüssensoYdenBefehlenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheitzurVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensderundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitzurEntwicklungundBearbeitungOperativerVorgängeGeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitfürdieArbeitmitInoffiziellenMitarbeiternundtsljUlschaftlichenMitarbeiternfürSicherheitGeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitDienstanweisungdesMinistersfürStaatssicherheitBefehldesMinistersfürStaatssicherheitzurVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensderundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitInstruktionzumBefehldesMinistersfürStaatssicherheitzurVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensderundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandelsVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinistersfürStaatssicherheitmußsichStaatssicherheitrechtzeitigaufneueErscheinungen,Tendenzen,AuswirkungenundKräf-derinternationalenKlassenauseinandersetzungeinstellen.UntersicherheitspoiltischemAspektkommtesvorallemdaraufan,bishernochnichtgenutzteMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungausgewählterinsbesondereverwaltungsrechtlicherVorschriftenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedessubversivenMißbrauchsOugendlicherdurchdenGegnerzielstrebigwirksamwerdenzulassen,sindinsbesonderedieimZusammenhangmitdeneingeleitetenStrafverfahrendurchzuführendenMaßnahmenderÖffentlichkeitsarbeitentsprechendzunutzen.

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