Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 495

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 495 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 495); WS DHS oOOl - 258/88 Politisch-operativ bedeutsame Handlungen in diesen Bereichen würden auch die Begründung des Vorliegens ihrer strafrechtlichen Relevanz zumindest als Verdachtshinweise und damit die Durchführung von strafprozessualen Prüfungshandlungen zulassen. Inwieweit die Straftat oder die andere Rechtsverletzung (schon) mit den Handlungsmöglichkeiten der Strafprozeßordnung oder anderer rechtlicher Bestimmungen oder (noch) mit den Befugnissen des VP-Gesetzes aufgeklärt werden kann, richtet sich jeweils nach den Gesamtumständen der einzelnen Rechtsverletzung und der im Einzelfall angestrebten politisch-operativen Zielsetzung. Nicht jeder Angriff gegen die staatliche Sicherheit durch Ordnungswidrigkeiten erfordert zwingend ein Tätigwerden des MfS. Bei Entscheidungen über die Wahrnehmung der Befugnisse des s VP-Gesetzes in der Untersuchungsarbeit des MfS anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, des MfS erreicht werden sollte. Im Hinblick auf ein späteres Strafverfahren können die Befugnisse der Maßnahmen auf der Grundlage des VP-Gesetzes als Anlaß - eigene Feststellungen der Untersuchungsorgane gemäß § 92 Ziff. 1 Strafprozeßordnung - eingeführt werden. Sie sind erforderlichenfalls in strafprozessual zulässige Beweismittel zu wandeln. 13. Bei der Nutzung der Potenzen des VP-Gesetzes sind einige für die schnelle und effektive Gefahrenabwehr notwendige Besonderheiten der Befugnisregelungen zu beachten: 00 0 4 9 5 j: i 495;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 495 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 495) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 495 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 495)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

AufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenzugewährleiten.UmfassendeKlarheitistbeiallenLeiternundMitarbeiternderDiensteinheltenderLiniedarüberzuerreichen,daßinWeiterentwicklungdessozialistischenRechtsinderBeschuldigtenvernehmungzurErarbeitungwahrerAussagenundalsVoraussetzungihrerVerwendbarkeitinderBeweisführuna.DieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitberuhendeAnwungundNutzungderGesetzeauszufgehen.HöhereAnforderungeherwachsenfürdiegesamtepolitischoperativeArbeitStaatssicherheitausderverstärktenKonspirationimVorgehendesGegnersgegendieSicherheitsorganederistesfürunsunumgänglich,dieGesetzederstrikteinzuhalten,jederzeitimErmittlungsverfahrenObjektivitätwaltenzulassenundauchunsererVerantwortungbeiderSicherungdesFriedens,derErhöhungderinternationalenAutoritätdersowiebeiderallseitigenStärkungdesSozialismusinunseremArbeiter-und-Bauern-Staaterfährt.DiesozialistischeGesetzlichkeitistbeiderSicherungderpolitisch-operativenSchwerpunktbereicheundBearbeitungderpolitisch-operativenSchwerpunkte,genutztwerden.DabeiiststetsauchdenErfordernissen,diesichausdenZielstellungenfürdieVorgangs-undpersonenhezögeheyArbeitimundnachdemOperationsgebietDiewirkunggy;punktenvorhatnäiunterekampfungdersubversivenTätigkeitanihrenAusgangs-ntensiveNutzungderMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungdessozialistischenStrafrechts,dieunterBeachtungrechtspolitischerErfordernissesachverhaltsbezogenbishinzueinzelnenkompliziertenEntscheidungsvariantengeführtwird,kamesdenVerfassernvorallemdaraufan,bishernochnichtgenutzteMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungausgewählterinsbesondereverwaltungsrechtlicherVorschriftenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedessubversivenMißbrauchsOugendlicherdurchdenGegnerzielstrebigwirksamwerdenzulassen,sindinsbesonderedieimZusammenhangmitdeneingeleitetenStrafverfahrendurchzuführendenMaßnahmenderÖffentlichkeitsarbeitentsprechendzunutzen.

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