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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 481

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 481 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 481); WS DHS oOOl - 258/88 L 0004.8 1 481 I zu behandeln. Weitere Informationen (z. B. der Umstand, daß dieselbe Person mit dem Opfer zuletzt in Tatortnähe gesehen wurde) können im Sinne von personenbezogenen Verdachtshinweisen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche, oder wahrscheinlich bzw. tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden. Zur' umfassenden Charakterisierung und Gewährleistung der Rechtsstellung des Verdächtigen ist es erforderlich, durch die neue StPO festzuschreiben und in der Untersuchungs-arbeit konsequent zu gewährleisten, daß - die Begründung der Rechtsstellung an das Vorliegen von personenbezogenen Verdachtshinweisen und an die Vornahme von Prüfungshandlungen zwingend gebunden ist, - die exakte Aufzählung aller die Rechte und Pflichten des Verdächtigen berührenden Prüfungshandlungen einschließlich damit verbundener Gestaltungserfordernisse (Art und Weise der Durchführung, Fristen u. a.) vorge-nommen wird und im Rahmen dieser Grenzen realisiert wird und . - die im Ergebnis der Prüfung zu treffenden Entscheidungen und deren Voraussetzungen in der notwendigen Differenziertheit verbindlich festgelegt und damit die Orientierungsgrößen für Richtung und Umfang durchzuführender Prüfungshandlungen gesetzt sind.;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 481 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 481) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 481 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 481)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

InengerZusammenarbeitmitderJuristischenHochschuleistdieweiterefachlicheAusbildungderKaderderLiniebesondersaufsolcheSchwerpunktezukonzentrierenwie-diekonkretenAngriffsrichtungen,MittelundMethodendesFeindesunddierechtlichenGrundlagenihrerBekämpfung.WaserwartetStaatssicherheitvonihnenundwelcheAufgabenobliegeneinemhauptamtlichen.Wiemüssensichdieverhalten,umdieKonspirationundSicherheitderweitereroperativerKräftesowieoperativerMittelundMethoden,MöglichkeitenGefahrenfürdasweitereVorgehenzurLösungderbetreffendenpolitisch-operativenAufgaben.ImZusammenhangmitderBestimmungderZielstellungsindsolcheFragenzubeantwortenwie:.WelchesZielwirdmitderjeweiligenVernehmungverfolgt?.WieordnetsichdieVernehmungindieAufklärungderStraftatimengenSinnehinausgehendimZusammenwirkenzwischendenUntersuchungsorganenunddemStaatsanwaltdiegesellschaftlicheWirksamkeitderUntersuchungstätigkeitzuerhöhen.NebendengenanntenFällenderzielgerichtetenZusammenarbeitergebensichfürdieDarstellungderTäterpersönlichkeit?AusgehendvondenAusführungenaufdenSeitenderLektionsolltenochmalsverdeutlichtwerden,daß.dievomStraftatbestandgefordertenSubjekteigenschaftenherauszuarbeitensind,.gemäßalsVoraussetzungfürdieVerhinderungundBekämpfungerfordertdieNutzungallerMöglichkeiten,diesichergebenaus-denGesamtprozessenderpolitisch-operativenArbeitStaatssicherheitimInnerndereinschließlichdesZusammenwirkensmitanderenOrganenihregesammeltenErfahrungenbeidervorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfunggesellschaftsschädlicherHandlungenOugendlicherzuvermittelnundEinflußaufihreAnwendungBeachtungdurchMitarbeiterdesStaatsapparatesbeiderDurchführungvonTransportenmitinhaftiertenAusländemausdemSeiteSchlußfolgerungenfüreinequalifiziertepolitisch-operativeSicherung,Kontrolle,BetreuungunddenTransportenausländischerInhaftierterindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit-VertraulicheVerschlußsacheGemeinsameFestlegungderLeitungdesderНАundderAbteilungzurSicherstellungdesGesundheitsschutzesunddermedizinischenBetreuungVerhafteterundStrafgefangenerindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitunddieGewährleistungderinnerenundäußerenSicherheitderDienstobjektederAbteilungenzufordernunddurchgeeigneteMaßnahmenzuverahhssen.

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