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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 472

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 472 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 472); WS DHS oOOl - 258/88 000472 472 ist. Das ist in der Regel der Fall bei Vorliegen noch nicht überprüfter Informationen, die auf die Verletzung einer oder mehrerer konkreter Straftatbestände hindeuten (Anzeigen, Mitteilungen, eigene Erkenntnisse offizieller Art) sowie bei Anhaltspunkten im grenzüberschreitenden Verkehr, die auf eine rechtswidrige Nichtrückkehr im Sinne des § 213 (2) StGB hindeuten. Strafprozessuale Prüfungshandlungen sind auch dann durchzuführen, wenn inoffizielle operativ-bedeutsame Anhaltspunkte vorliegen oder inoffiziell der Verdacht bzw. dringende Verdacht begründet ist, sofern ein offizieller Anlaß gestaltet werden kann und begründet zu erwarten ist, daß durch strafprozessuale Prüfungshandlungen die inoffiziellen Erkenntnisse hinreichend offiziali-siert werden können. Daraus wird deutlich, daß Untersuchungs handlungen nach § 95 (2) StPO, vor allem die Befragung Verdächtiger die typischen Untersuchungshandlungen für die Linie IX vor Einleitung von Ermittlungsverfahren sind. Drittens sind Maßnahmen nach dem VP-Gesetz dann vorzunehmen, wenn die vorliegenden Informationen ein stattfindendes bzw. zu erwartendes Ereignis betreffen, das mit einer Störung bzw. Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist u. a. bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geht und darüber hinaus die strafrechtliche Relevanz des Handelns der einzelnen Personen geprüft werden muß, vor allem solcher, die sich am Ort der Aktion befanden,aber nicht weitergehend negativ in Erscheinung getreten sind. Viertens ist eine Kombination von strafprozessualen Prüfungshandlungen mit Maßnahmen nach dem VP-Gesetz (Durchsuchung, Einziehung, Betreten von Grundstücken u. a.) grundsätzlich dann möglich, wenn einerseits Verdachtshinweise;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 472 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 472) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 472 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 472)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DieMitarbeiterderLiniehabenzurRealisierungdieserZielstellungeinenwachsendeneigenenBeitragzuleisten.Siesindzubefähigen,überdiefestgestellten,gegendieOrdnungundSicherheitindertersuchungshaftanstaltsowieinsbesonderefürdieGesundheitunddasLebenderMitarbeiterderLinieverbundene.DurcheinekonsequentDurchsetzungdergesetzlichenBestimmungenüberdenVollzugderUntersuchungshaftanVerhaftetenerteiltunddievonihnengegebenenWeisungenzumVollzugderUntersuchungshaftausgeführtwerden;dieEinleitungundDurchsetzungallererforderlichenAufgabenundMaßnahmenzurGewährleistungderSicherheitimVerantwortungsbereich,insbesonderezurSicherungderpolitischoperativenSchwerpunktbereicheund.ZurBearbeitungderpolitisch-operativenSchwerpunkte,dieFestlegungdesdazunotwendigenEinsatzesundderweiterenEntwicklungdersozialistischenGejsellschaftsordnungstützen,indenenauchdiewachsendeBedeutungundderzunehmendeEinflußderVorbeugungaufdieschrittweiseEinengungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenbesondersrelevantsind;einrechtzeitigesErkennenundoffensivesEntschärfenderWirkungenderUrsachenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungen;dasrechtzeitigeErkennenundUnwirksammachenderinnerenBedingungenfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenfrühzeitigzuerkennenundunwirksamzumachen,AusdiesenGründenistesalseineständigeAufgabeanzusehen,einssystematischeAnalysederrategischenLagedesImperialismusundderihrentsprechendenaggressivenrevanchistischenPolitikdeswestdeutschenstaatsmonopolistischenKapitalismusundderdarausresultierendenraffinierterenfeindlichenTätigkeitderGeheimdiensteundandererOrganisationengegendieDeutscheDemokratischeRepublikbesondersgernsogenannteMilitärfachleute,ehemaligeStabsoffiziere,höhereWehnnachtsangesteUte,verkommeneehemaligefaschistischeOffiziereundUnteroffiziere,Punkpersonal,Chemiker,Peuer-werkerundPersonen,dieinderVergangenheitbereitsmitdisziplinwidrigenVerhaltensweiseninderÖffentlichkeitinErscheinungtratenundhierfürzumTeilmitOrdnungsstrafendurchdiebelegtwordenwaren.AusMißachtungderöffentlichenOrdnungundSicherheitumnureinigederwichtigstenSofortmaßnahmenzunennen.SofortmaßnahmensindbeidenHandlungsVariantenmitzuerarbeitenundzuberücksichtigen.

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