Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 386

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 386 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 386); VVS OHS oOOl - 258/88 I 000387 387 gefüge der DVP , bestimmte charakteristische Gewohnheiten und Routinehandlungen, Verfügen über das polizeiliche Grund- und Fachwissen usw.) Der Mitarbeiter der Linie IX muß auch über die erforderlichen Regimekenntnisse der OVP im allgemeinen und der Dienststelle im besonderen sowie über notwendige Ortskenntnisse verfügen, so daß er gleich einem Mitarbeiter dieser konkreten Dienststelle handeln kann (z. B. Besitz eines für diese Dienststelle gültigen Dienstbuches der DVP, Kenntnisse über Telefonverbindungen, Alarm- und Signalsysteme, Versorgungsmöglichkeiten, Arbeitsräume der wichtigsten Kontaktpartner usw.) Der Untersuchungsführer der Linie IX muß befähigt sein, die konkrete Untersuchungshandlung entsprechend der Arbeitsweise der DVP durchzuführen (z. B, bei der Befragung - die Methodik der Gestaltung von Befragungen, der allgemeine Umgang mit der zu befragenden Person, Art und Weise der Dokumentierung, das vernehmungstaktische Vorgehen usw.) Die Gewährleistung der Konspiration erfordert u. U. im Einzelfall auch solche Arbeitsweisen der DVP bis zu einem gewissen Grade zu praktizieren, die in der Untersuchungsarbeit des MfS nicht üblich sind. Zu treffende Entscheidungen, die der Schriftform bedürfen, sind durch den dafür zuständigen Angehörigen der DVP zu treffen. Das erfordert: Die Mitarbeiter der Linie IX des MfS haben hierzu dem Angehörigen der DVP alle für die Entscheidung erforderlichen Informationen, auf Verlangen auch die Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Es muß angestrebt werden, in kameradschaftlicher Zusammenarbeit zwischen beiden Organen einen abgestimmten Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten, den die DVP dann in eigener Verantwortlichkeit in der bei ihr üblichen Art und Weise realisiert. Erfolgen z. B. im Zusammenhang mit dem Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie IX des MfS Verwahrungen oder Einziehungen von Sachen, so sollten diese grundsätzlich durch die DVP realisiert werden. Der DVP obliegt dann gegebenenfalls die Verwertung der Sachen .;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 386 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 386) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 386 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 386)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

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