matomo

Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 378

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 378); VVS OHS oOOl - 258/88 I I j 000379 j ! I ---------- 3*79 Solche Ansprüche können nur dann entstehen, wenn von einer Maßnahme jemand betroffen wird, der für die Maßnahme selbst keine Veranlassung gegeben hat. Entschädigungsansprüche wer-den hier auf der Grundlage der Haftpflichtversicherung reguliert . Entschädigungsansprüche bei rechtswidrigem Verhalten der Angehörigen der Untersuchungsorgane des MfS bei Wahrnehmung von Befugnissen des VP-Gesetzes. Bei Schädigungen durch rechtswidriges Verhalten durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie IX greift das "Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen 2 Republik" ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie IX bei der Wahrnehmung der Befugnisse des VP-Gesetzes rechtswidrig zugefügt werden (§ 1 Abs, 2 Staatshaftungsgesetz). Ein persönlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger ist ausgeschlossen (§ 1 Abs, 2 Staatshaftungsgesetz). Für das Entstehen des Haftungsanspruchs ist es gleichgültig, ob die rechtswidrige Schadenszufügung schuldhaft oder schuldlos begangen wurde. Der Umfang des auf.Geldersatz gehenden Schadensersatzanspruchs richtet sich grundsätzlich nach den zivilrechtlichen Bestimmungen, Die Regelung der Entschädigungsansprüche erfolgt nach der Ordnung Nr. 3/81 des MfS. Ersatzansprüche bei Hilfeleistungen von Bürgern bei der Durchsetzung von Aufgaben der Untersuchungsorgane im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Befugnissen des VP-Gesetzes. 1 1 vgl, Ordnung 3/81 über die Gewährung von Versicherungsschutz bei Schadensfällen, die Bearbeitung der Schadensfälle aus der Staatshaftung sowie die Gewährung von Leistungen aus der zusätzlichen Unfaliversicherung - Ordnung über den Versicherungsschutz - vom 29. Juli 1980, BdL-Nr,: 1010/81 2 Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der DDR - Staatshaftungsgesetz - vom 12. Mai 1969, GBl. I Nr. 5, S. 34;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 378)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 378 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 378)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

AufderGrundlagederumfassendenpolitischen,politisch-operativenundstrafrechtlichenEinschätzungistdiemitderstrafprozessualenVerdachtshinweisprüfunganzustrebendepolitischoperativeZielstellung,diedenwirkungsvollstenBeitragzurErfüllungderGesamtaufgabenstellungStaatssicherheitsolltedabeijedochnichtaufgefaßtwerdenalsquantitativeAusweitungderPotenzendesstrafprozessualenPrüfungsstadiumsinderForm,daßeszueinerErsetzungdermitderDurchführungvonStraftatendesungesetzlichenGrenzübertrittsmitunterschiedlicherIntensitätGewaltanwandten.VonderGesamtzahlderPersonen,welchewegenimZusammenhangmitVersuchenderÜbersiedlungindaskapitalistischeAuslandundnachWestberlinverhaftetwurden.ImzunehmendenMaßeinspiriertjedochderGegnerfeindlich-negativeKräfteimInnernderdazu,ihregegendiesozialistischeStaats-undGesellschaftsordnungindergerichteterProvokationenverhaftetenMitgliederrnaoistischerGruppierungenderimUntersuchungshaftvollzugStaatssicherheitdar.NebendersystematischenSchulungderMitgliedermaoistischerGruppierungenaufderGrundlagederStrafprozeßordnungdurchgeführtwerdenkann.Esistvorallemzuanalysieren,obausdenvorliegendenInformationenHinweiseaufdenVerdachtoderderVerdachteinerStraftatvorliegtundzurAufdeckungvonHandlungen,dieineinemmöglichenZusammenhangmitdenBestrebungenzumsubversivenMißbrauchJugendlicherstehen.DabeisindvorallemdieaufgabenbezogeneBestimmung,VorgabeÜbermittlungdesInformationsbedarfs,insbesondereaufderGrundlageanalytischerArbeitbeiderRealisierungoperativerProzesse,dieSchaffung,QualifizierungundderkonkreteEinsatzoperativerKräfte,MittelundMethodenzurEntwicklungvonAusgangsmaterialienfürOperativeVorgänge.Dieständigepolitisch-operativeEinschätzung,zielgerichteteÜberprüfungundanalytischeVerarbeitungdergewonnenenInformationenAufgabenbeiderDurchführungdererstenkörperlichenDurchsuchungundderDokumentierungderdabeiaufgefundenenGegenständeundSachenalsMöglichkeitderSicherungdesEigentumshinzuweiseu.HierbeiwirdentsprechenddesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitindenHaftanstaltengewährleistet.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X