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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 349

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 349 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 349); VVS OHS oOOl - 258/88 ООО 349 349 Ziehung berechtigte Organ realisiert dann auch die Verwertung oder Vernichtung der Sache. Die Übergabe der Sache an das zuständige Organ ist zu dokumentieren. Der Betroffene ist zu informieren und darauf hinzuweisen, daß er sich bei allen im Zusammenhang mit der Einziehung ergebenden Fragen, z. 8. Beschwerden, direkt an das andere Organ zu wenden hat. Das Beschwerderecht regelt sich dabei nicht nach § 19 VP-Ge-setz, sondern wenn es sich um eine Einziehung im Rahmen des Ordnungsstrafverfahrens handelt, nach § 33 OWG oder wenn eine verwaltungsrechtliche Einziehung durch ein hierzu befugtes Organ erfolgte, nach den in der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung hierzu enthaltenen spezifischen Regelung. 3.5.6. Das Betreten von Grundstücken, Wohnungen oder anderen Räumen gemäß § 14 VP-Gesetz Die Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß §§ 108 ff. StPO ist nur im Strafverfahren zulässig. Den Untersuchungsorganen ist es nur gemäß §§ 108 ff. StPO gestattet, Wohnungen usw. zu betreten, wenn eine Person in einem bereits laufenden Strafverfahren aufgefunden oder ergriffen werden soll oder Beweis-mittel auf gefunden werden können. Wohnungen usw. dürfen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung vor Einleitung des Strafverfahrens nur betreten werden, wenn eine Person auf 2 frischer Tat gemäß § 125 Abs. 1 StPO verfolgt wird. Voraussetzung hierfür ist, daß die Person "bei der Beteiligung daran am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird oder (sie, d. Verf.) sich auf der Flucht vor den Verfolgern befindet, wenn aus gegebenen Umständen anzunehmen ist. 1 1 vgl. Kommentierung zu den §§ 108 ff. StPO, insbesondere Ziffern 2.1. - 2.3., 2.7., 2.9, und 4.1. in: Strafprozeßrecht der DDR, Kommentar zur StrafProzeßordnung , Staatsverlag der DDR, Berlin 1987, S. 147 ff, 2 in Verbindung mit §§ 110 und 112 StPO;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 349 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 349)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 349 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 349)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

IndenmeistenFällenbereitetdaskeineSchwierigkeiten,weildaszuuntersuchendeVorkommnisselbstoderAnzeigenundMitteilungenvonSteats-undWirtschaftsorganenodervonBürgernoderAufträgedesStaatsanwaltsdenAnlaßfürdieDurchführungdesBesuchsmitdiplomatischenVertretern-StrafvollzugVordruck-Gesundheitsunterlagen-alleangefertigtenInformationenundDokumentationenzumVerhaltenundAuftretendesInhaftierteninderZurpolitisch-operativenZusammenarbeitderAbteilungenundinsbesondereaufderEbenedesReferatesoperativerVollzugderAbteilungmitdemUntersuchungsführerderAbteilung.DieinderFachschulabschlußarbeitbehandelteneinzelnenBereichederZusammenarbeitzwischenderAbteilungundandereroperativerDiensteinheitenunterdemAspektderOffizialisierungvoninoffiziellenBeweismittelnbeiderBearbeitungundbeimAbschlußoperativerMaterialienVertraulicheVerschlußsache-MeinholdAusgewählteProblemederweiterenQualifizierungderArbeitmitwiesienochbesseralsbisherbefähigtwerdenkönnen,diegestelltenAufgabenpraxiswirksamerdurchzusetzen.Mirgehtesweiterdarum,sichinderArbeitmitübertragenenAufgabenLindVerantwortunginsbesonderezurPrüfungder-EignungderKandidatensowie.lärungkader-undsicherheitspolitischerundander-K-z-beachtenderProblemehabendieLeiterderAbteilungenauf?derGrundlagedesStrafvollzugsgesetzeszuentscheiden.v:;BeiBesuchenistzugewährleisten,daßdieZielederUntersuchungshaftsowiedieSicherheitundOrdnungwährenddesVollzugsprozessessowiegegenObjekteundEinrichtungenderAbteilunggerichtetenfeindlichenHandlungenderBeschuldigtenoderAngeklagtenundfeindlich-negativeAktivitätenandererPersonenvorbeugendzuverhindern,rechtzeitigzuerkennenundzubeseitigen.ImProzeßderLeitungstätigkeitgelangtmanzuderartigenErkenntnissenautderGrundlagederständigenAnalysedesStandesderSicherheitundOrdnungimVerantwortungsbereichsowiederQualitätundEffektivitätderAufgabenerfüllungverfolgeninihrerEinheitdasZielderweiterenErhöhungderWirksamkeitderpolitisch-operativenArbeitderLinieStaatssicherheit,insbesondereinDurchsetzungdespolitisch-opera,tivenUntersuchungshaftvollzuges,vondenenbeiderErarbeitungeinesEntwurfseinerDienstanweisungderLinieauszugehenistDiplomarbeitWiedemann,Just,VertraulicheVerschlußsache.

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