Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 347

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 347 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 347); WS 3HS oOOl - 258/88 000347 347 muß entweder das MfS als das befugte Organ ausdrücklich benannt oder es müssen alle staatlichen Organe oder Gruppen von Staatsorganen (z. B. alle Sicherheitsorgane) und damit auch 1 das MfS als Einziehungsberechtigte normiert sein. Die Befugnis zur Einziehung ergibt sich dann jedoch nicht aus § 13 Abs. 4, 1. Halbsatz, sondern direkt aus der jeweiligen Rechtsnorm. Es müssen die in der anderen gesetzlichen Bestimmung festgeschriebenen Voraussetzungen für die Einziehung erfüllt sein. Die Einziehung selbst kann auch nur nach der in der gesetzlichen Bestimmung fixierten Art und Weise z, B. als Ordnungsstrafmaßnahme im Rahmen eines Ordnungsstrafverfahrens oder als selbständige Maßnahme ohne Ordnungsstrafverfahren erfolgen. Die Einziehung hat durch das in der rechtlichen Bestimmung genannte befugte Organ zu erfolgen. Die Einziehung von Sachen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen aui3erhalb des VP-Gesetzes erhält für die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie IX nur dann Bedeutung, wenn sich Voraussetzungen für die Einziehung ausschließlich aus den anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben, d, h,, wenn von der Sache selbst oder ihrem tatsächlichen oder beabsichtigten Gebrauch keine eigenständige erhebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausgeht und damit keine Einziehung nach § 13 Abs. 4 2. Halbsatz erfolgen kann. Das ist zum Beispiel bei Waren der Fall, die entgegen den Zollbestimmungen in die DDR eingeführt wurden und von denen bei einer ordnungsgemäßen Verwendung keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht. Diese könrien, soweit sie nicht vom Gegenstand des Ermittlungsverfahrens erfaßt werden, auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 Zollgesetz entschädigungslos 1 1 vgl. § 6 Verordnung zum Schutz der Kinder und Dugendlichen vom 26. März 1969 (GBl, II Nr. 32 S0 219; Ber, GBL, II 1969 Nr. 36 S. 240);
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 347 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 347) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 347 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 347)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen in der offensiven Auseinandersetzung mit dom Gegner auf den verschiedensten Ebenen zu seiner Entlarvung sowie Verunsicherung und DesInformierung genutzt werden können.

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