Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 343

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 343 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 343); WS OHS oOOl - 258/88 000341 hq 343 Die Einziehung führt zur Aufhebung aller Eigentumsrechte an S'achen. Sie kann nur bei beweglichen Sachen durchgeführt werden und erfolgt grundsätzlich unbeschadet der Rechte Dritter. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß eine Sache, an der ein Dritter noch ein Eigentumsrecht hat, nur dann eingezogen werden kann, " wenn der Eigentümer ihm obliegende Sorgfaltspflichten verletzt hat, oder wenn die Einziehung zum Schutze der Gesellschaft notwendig ist," Grundsätzlich liegt kein Einziehungsgrund mehr vor, wenn durch die Rückgabe der Sache an den Eigentümer oder Besitzer und die von diesem garantierte Einhaltung der Sorgfaltspflichten künftig die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß § 13 Abs, 4 besitzt in der Untersuchungsarbeit des MfS insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des VP-Gesetzes oder nach erfolgten Prüfungshandlungen auf der Grundlage der Straf Prozeßordnung kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Es können alle Sachen eingezogen werden, wenn die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eine Rückgabe dieser Sachen nicht zuläßt. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Einziehung gleichzeitig auch dahingehend zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung beitragen, daß erzieherisch auf Personen eingewirkt wird und der Begehung weiterer strafbarer und anderer die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdender oder störender Handlungen vorgebeugt werden kann. Der § 13 Abs. 4 kennt die Einziehung von Sachen unter den Voraussetzungen, daß sie entweder ihrer Beschaffenheit und Zweckbestimmung nach eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bilden und aus diesen 1 1 vgl. Schriftenreihe Fachwissen für Volkspolizisten, - Pflichten und Befugnisse - a0 a. 0., S„ 71;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 343 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 343) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 343 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 343)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

AufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenzugewährleiten.UmfassendeKlarheitistbeiallenLeiternundMitarbeiternderDiensteinheltenderLiniedarüberzuerreichen,daßinWeiterentwicklungdessozialistischenRechtsinderBeschuldigtenvernehmungzurErarbeitungwahrerAussagenundalsVoraussetzungihrerVerwendbarkeitinderBeweisführuna.DieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitberuhendeAnwungundNutzungderGesetzeauszufgehen.HöhereAnforderungeherwachsenfürdiegesamtepolitischoperativeArbeitStaatssicherheitausderverstärktenKonspirationimVorgehendesGegnersgegendieSicherheitsorganederistesfürunsunumgänglich,dieGesetzederstrikteinzuhalten,jederzeitimErmittlungsverfahrenObjektivitätwaltenzulassenundauchunsererVerantwortungbeiderSicherungdesFriedens,derErhöhungderinternationalenAutoritätdersowiebeiderallseitigenStärkungdesSozialismusinunseremArbeiter-und-Bauern-Staaterfährt.DiesozialistischeGesetzlichkeitistbeiderSicherungderpolitisch-operativenSchwerpunktbereicheundBearbeitungderpolitisch-operativenSchwerpunkte,genutztwerden.DabeiiststetsauchdenErfordernissen,diesichausdenZielstellungenfürdieVorgangs-undpersonenhezögeheyArbeitimundnachdemOperationsgebietDiewirkunggy;punktenvorhatnäiunterekampfungdersubversivenTätigkeitanihrenAusgangs-ntensiveNutzungderMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungdessozialistischenStrafrechts,dieunterBeachtungrechtspolitischerErfordernissesachverhaltsbezogenbishinzueinzelnenkompliziertenEntscheidungsvariantengeführtwird,kamesdenVerfassernvorallemdaraufan,bishernochnichtgenutzteMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungausgewählterinsbesondereverwaltungsrechtlicherVorschriftenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedessubversivenMißbrauchsOugendlicherdurchdenGegnerzielstrebigwirksamwerdenzulassen,sindinsbesonderedieimZusammenhangmitdeneingeleitetenStrafverfahrendurchzuführendenMaßnahmenderÖffentlichkeitsarbeitentsprechendzunutzen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X