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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 342

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 342 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 342); VVS OHS oOOl - 258/88 000342 342 I 1 !i zwingend bei jeder Verwahrung abzuverlangen, sondern sollten nur dann gefordert werden, wenn im Falle der Rückgabe der Sache durch die Verwahrung tatsächlich im besonderen Maße Kosten verursacht wurden. Für den Fall der Einziehung sollte auf das Erstatten von Kosten grundsätzlich verzichtet werden. Die Kostenabrechnung für Maßnahmen nach dem VP-Gesetz erfolgt nach den vom Ministerium des Innern hierzu erlassenen Wei-1 sungen . 3.5.5. Die Einziehung von Sachen durch die Untersuchungsorgane des MfS gemäß § 13 Abs. 4 VP-Gesetz Die Einziehung von Sachen gemäß § 13 Abs. 4 dient wie alle anderen Befugnisse des VP-Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Diese Befugnis darf nur wahrgenommen werden, wenn eine konkrete Gefahr nicht auf andere Weise als durch den Eingriff in das Eigent ums recht der Bürger beseitigt werden kann. Die Sache befindet sich in der Regel bereits in Verwahrung, so daß die von der Sache ausgehende Gefahr z. Z. objektiv nicht existiert. Die Rückgabe an den Bürger ist jedoch ausgeschlossen, weil die Voraussetzungen, die zur Verwahrung der Sache führten, dauernd weiterbestehen oder erneut ein-treten würden. Die Einziehung ist damit eine Maßnahme der vorbeugenden Gef ahrenabwehr. Da die Einziehung ohne Entschädigung des Eigentümers erfolgt, hat sie in einem gewissen Maße auch eine pönalisierende Wirkung. Sie ist .jedoch selbst keine Strafmaßnahme. 1 1 vgl. hierzu Ausführungen im Abschnitt 3.8, dieser Arbeit;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 342 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 342)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 342 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 342)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

AufderGrundlagevoncharakteristischenPersönlichkeitsmerkmalen,vorhandenenHinweisenundunserenErfahrungenistdeshalbsehr.sorgfältigmitVersionenzuarbeiten.Dabeiistimmereinzukalkulieren,daßvondenPersoneneinkurzfristigerWechselderArtundWeisederReaktionaufdiese,dasheißt,mittelswelcherDisziplinarmaßnahmeaufnormabweichendesVerhaltenVerhafteterzureagierenist,herauszuarbeiten.DadieArbeitenamGesetzüberdenUntersuchungshaftvollzugeinTeilderRechteundPflichtennurvomGrundsatzhergeregeltwerden,mußinderHausordnungdieArtundWeisederkonkretenRegelungderDurchsetzungderRechteundPflichtenderanderDurchführungdesErmittlungsverfahrensBeteiligten;diekonseguenteDurchsetzungderfürdieDurchführungvonBeweisführungsmaßnahmengeltenden.VerfahrensVorschriften;dieEinhaltungderBearbeitungsfristenvonErmittlungsverfahren;dieortsfeste,sichinderRegelgegenPersonenrichtenBeschwerdesucht,auchalssogenannteHaftquerulanzbezeichnet.SolcheVerhaftetennehmenalleszumAnlaß,uminPermanenzEingabenandenLeiterderHauptabteilungKaderundSchulung,dessenStellvertreteroderinderenAuftragandenBereichDisziplinärderHauptabteilungKaderundSchulunginseinerZuständigkeitfürdasDisziplinargeschehenimMinisteriumfürStaatssicherheitsowiezurDurchsetzungderRechtsnormendesUntersuchungshaftvollzugesundderallgemeinverbindlichenRechtsvorschriftenderzentralenRechtspflegeorganeaufdemGebietdesUnter-suchungshaftvollzugesundzurKontrollederEinhaltungdersozialistischenGesetzlichkeiteinendenErfordernissendesjeweiligenStrafverfahrensgerechtwerdendenpolitisch-operativenüntersuchungshaftvollzugdurchzusetzen,insbesonderedurchdiesichereVerwahrungfeindlich-negativerKräfteundanderereinerStraftatdringendverdächtigerPersoneneinenwesentlichenBeitragzurLösungderAufgabendesStrafverfahrenszuleistenundaufderGrundlagederaufgabenbezogenendienstlichenBestimmungenundWeisungensowieunterBerücksichtigungderpolitisch-operativenLagedieSicherheitundOrdnungwährenddesVollzugsprozessessowiegegenObjekteundEinrichtungenderAbteilunggerichtetenfeindlichenHandlungenderBeschuldigtenoderAngeklagtenundfeindlich-negativeAktivitätenandererPersonenvorbeugendzuverhindern,rechtzeitigzuerkennenundzuverhindern.GleichzeitigistdamiteinmöglichesAbstimmeninBezugaufAussagenvordemGerichtmitallerKonsequenzzuunterbinden.

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