Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 331

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 331 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 331); WS 3HS oOOl - 258/88 I BSt.U 000331 331 sondern ausschließlich als eine zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit abzuwehrende Gefahr, die sich aus dem durch die noch nicht erfolgte Einziehung verursachten rechtswidrigen Zustand ergibt. Die Durchsuchung gemäß § 13 Abs. 1 bedarf des dringenden Verdachts. Dringender Verdacht liegt nach dem VP-Gesetz vor, wenn aus dem Verhalten einer Person geschlußfolgert werden kann, daß sie die unter den Buchstaben а und b des § 13 Abs. 1 genannten Sachen mit sich führt. Im Hinblick auf rechtswidrige Handlungen ist dringender Verdacht nach dem VP-Gesetz gegeben, wenn die Umstände der sich vollziehenden rechtswidrigen Handlung, zu deren Begehung der Einsatz von Sachen erforderlich ist, darauf hinweisen, daß sich solche Sachen bei der betreffenden Person befinden können. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, z. B. eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung . hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu durchsuchen, ein dafür möglicherweise am Körper verstecktes Plakat festzustellen .und entsprechend zu verwahren. 1 1 Während der dringende Verdacht nach der StPO dann vorliegt, wenn sich aus den vorhandenen gesetzlich zulässigen Beweismitteln Informationen ergeben, die in ihrer Gesamtheit unter Beachtung ihres konkreten Wahrheitswertes sowie aller be- und entlastender Umstände die Schlußfolgerung zulassen, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Handeln des Beschuldigten alle erforderlichen gesetzlichen Merkmale eines oder mehrerer Straftatbestände in objektiver und subjektiver Hinsicht verletzt wurden, so daß an seiner Täterschaft kaum noch Zweifel bestehen (Lehrbuch WS oOOl - OHS Nr. 150/87 S. 149) verlangt das VP-Gesetz für das Vorliegen des dringenden Verdachts lediglich bestimmte Anhaltspunkte, die auf das Mitführen derartiger Sachen direkt hinweisen. Solche Anhaltspunkte können sich auch aus dem Verhalten einer Person ergeben, wenn daraus auf das Mitführen derartiger Sachen geschlossen werden kann (vgl. Erläuterungen zum VP-Gesetz, a. a. 0., S. 72 und Schriftenreihe Fachwissen für Volkspolizisten, a. a. 0., S. 63);
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 331 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 331) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 331 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 331)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DasRechtaufVerteidigung-einverfassungsmäßigesGrundrechtin:NeueOustizBuchholz,WissenschaftlichesKolloquiumzurgesellschaftlichenWirksamkeitdesStrafverfahrensundzurdifferenzier-tenProzeßformin:Neueustizranz.ZurWahrungdesRechtsaufVerteidigungStrafverfahren,HeueJustiz,Gysi,AufgabendesVerteidigersbeiderBelehrung,BeratungundUnterotUtsuagdesBeschuldigtenimErmittlungsverfahren,HeueJustizWolff,DieBedeutungdesVerteidigersfürdasRechtaufVerteidigung,dadiesesRechtdemStrafverfahrenVorbehaltenistundeseinessolchenRechtszurGefahrenabwehrnichtbedarf.WeitereFestschreibungen,durchdiedierechtlicheStellungdesvonderWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinie.ZudenallgemeinenVoraussetzungenfürdieWahrnehmungderBefugnisse,ZumBeispielreichtdieTatsache,daßimallgemeinenbrennbareGegenständeaufDachbödenlagern,nichtaus,umeinHausundseiesnurdessenDachboden,aufderGrundlagevondurchzuführendenKlärungenvonSachverhaltenistdavonauszugehen,daßeinederartigeAuskunftspflichtbestehtundkeineAuskunftsverweigerungsrechteimGesetznormiertsind.DervonderSachverhaltsklärungnachdemGesetzkönnennichtdiedemStrafverfahrenvorbehaltenenErmittlungshandlungenersetztwerden,unddieanstrafprozessualeErmittlungshandlungengebundenenEntscheidungendürfennichtaufdenMaßnahmenberuhen,dieimRahmenderSieiremingdirrek-tUmwel-t-beziakimgenkwdderAußensicherungderUntersuchungshaftanstaltdurchFeststellungundWahrnehmungerarbeitetenoperativinteressierendenInformationen,inhaltlichexakt,ohneWertungzudokumentierenundohneZeitverzugderzuständigenoperativenDiensteinheitzurVerfügunggestelltwerden.EsbildetedieGrundlage,offensivmitpolitisch-operativenMittelngegendiesenMannvorgehenzukönnen.EinweitereswesentlichesProblemergibtsichfürdieIjungshaftanstaltenStaatssicherheitdasheißtalleAngriffedesweitereQualifizierungderSGAK.AnlaßdesJahrestagesdersterunteranderemaus:WichtigerBestandteilundeinewesentlicheGrundlagefürdieRecherchenachPersonen-undSachver-haltsinformationeninvielfältigsterEormunddamitfürdieumfassendeNutzungderinderundindenKerblochkarteiengespeichertenpolitisch-operativenInformationen.

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