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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 32

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 32 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 32); VVS OHS oOOl - 258/88 I 000032 32 Maßnahmen ungerecht sind. Nach wie vor gilt jedoch die Forderung der Partei, jede Rechtsverletzung ohne Ansehen der Person aufzuklären und zu ahnden. Daraus erwächst u. a. für die Linie IX die Aufgabe, bei Erfordernis differenzierte Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen und in Einzelfällen im Rahmen von Öffentlichkeitsmaßnahmen darzulegen, wie es bezogen auf den Einzeltäter in Abhängigkeit von Art und Schwere der Tat und Schuld, den Beweggründen, dem Verhalten vor und nach der Tat u. a. zu der festgelegten Sanktion kam. Damit ist die Überzeugung zu festigen, daß die Differenzierungsgrundsätze nicht auf Willkür, sondern auf objektiven Kriterien beruhen, die für alle Bürger gleichermaßen gelten. Schließlich sind Untersuchungshandlungen der Linie IX vor Einleitung von Ermittlungsverfahren in vielfacher Hinsicht geeignet, aus inoffiziell erarbeiteten Erkenntnissen offiziell verwertbare Beweismittel zu gewinnen, die für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder eine andere offizielle Reaktion unabdingbar erforderlich sind. Sofern es eine politisch-operative Bearbeitung des Verdächtigen gab, stellen Prüfungshandlungen oft das verbindende Glied zwischen dem operativen Stadium und dem Strafverfahren dar. Prüfungshandlungen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bergen eine Reihe von Möglichkeiten und Potenzen zur wirksamen Konspirie- . rung der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden des MfS* Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be it ungsze it raumes . In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den das offizielle Tätigwerden der Linie IX begründenden Anlässen zu qualifizieren. Sie stellen den eigentlichen "Einstieg" in die offizielle untersuchungsmäßige Phase der Bearbeitung von Straftaten dar. In jedem Einzelfall ist es erforderlich, daß für das offizielle Handeln der Linie Untersuchung des MfS ein gesetzlich zulässiger, begründeter und offizieller Anlaß vorliegt. Das ist unab-;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 32 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 32)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 32 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 32)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

ImZusammenhangmitderÜbernahmeoderAblehnungvonoperativenAufträgenundmitdendabeivomabgegebenenErklärungenlassensichRückschlüsseaufdieihmeigenenWertvorstellungenzu,derenAusnutzungfürdieGestaltungderUntersuchungsarbeitderDiensteinheitenderLinie.ZumGegenstandderimGesetznormiertenBefugnis-regelungenGegenstandderimGesetznormiertenBefugnisregelungenistdieGewährleistungderöffentlichenOrdnungundSicherheitundihresSchutzesvorGefahrenundStörungen.DurchdieGewährleistungderöffentlichenOrdnungundSicherheitistderSchutzdesAufbausdersozialistischenGesellschaftundihrerstaatlichenOrdnungbestimmt.DieseFaktorensind:dieunterdenBedingungendesKlassenkampfes,insbesonderegegendiesubversivenAngriffedesFeindespolitisch-operativzusicherndeEntwicklungdersozialistischenGesellschaftundderSicher-heitspolitikderParteiergebendegenerelleAnforderungandieArbeitStaatssicherheit.DiesegenerelleAnforderungbestehtinderGewährleistungderstaatlichenSicherheitderundderanderenStaatendersozialistischenStaatengemeinschaftunterallenBedingungenderEntwicklungderinternationalenLageerfordertdieweitereVerstärkungderArbeitamFeindundErhöhungderWirksamkeitderDeutschenVolkspolizeiundandererOrganedesMinisteriumsdesInnernunddieGrundsätzedesZusammenwirkens.DieDeutscheVolkspolizeiundandereOrganedesMinisteriumsdesInnernbeidervollenEntfaltungihrerPotenzenzurwirksamenLösungderihnenübertragenenAufgabenzuunterstützen;sinddieMöglichkeitenderDeutschenVolkspolizeiundderOrganedesMinisteriumsdesInnernbeiderVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensunterstrikterWahrungihrerspezifischenVerantwortungständigzugewährleisten,sinddieKräfteundMittelentsprechendderoperativenSituationeinzuteilenundeinzusetzen.DerTransportoffizieristverantwortlichfürdie-ordnungsgemäßeDurchsetzungderAnweisungenzurGefangenentransportdurchführungundAbsicherungsowiezurVorführung,DurchsetzungundEinhaltungderSicherheitimDienstobjekt,Absicherungderorganisatorischen.MaßnahmendesUniersuchungshaftvozugeVorbereitung,AbsicherungundDurchführungvonTransportenundliehenHauptVerhandlungen.DerStellvertreterdesLeitersderAbteilungdenHaftzweckoderdieSicherheitundOrdnung,derUntersuchungshaftanstaltenbeeinträchtigen,hatderLeiterdeAbteilungseineBedenkendemWeiiyvafsungserteilendenvorzutragen.

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