Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 307

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 307 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 307);  О О О Г 0 7 I WS OHS оООІ - 258/88 307 Dem Zuzuführenden ist der Grund der Maßnahme mitzuteilen (§ 8 Abs. 1). Die vom Gesetzgeber eingeräumten Ausschließungsgründe für eine solche Mitteilung können für die Zeit der Durchführung der Zuführung zutreffen. Spätestens bei der Sach-verhaltsklärung ist es jedoch notwendig, dem Zugeführten unter Beachtung der politisch-operativen Aufgabenstellung mitzuteilen, welcher Sachverhalt geklärt werden muß, der seine Anwesenheit durch eine Zuführung erfordert. Die Detailliert-heit dieser Mitteilung wird von dem konkreten Sachverhalt und der politisch-operativen Zielstellung bestimmt. Die Mitteilung muß jedoch so gestaltet sein, daß die Unumgänglichkeit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung deutlich wird. Die Zuführung kann zwangsweise durchgesetzt werden. Ist erkennbar, daß eine Person der Zuführung Widerstand entgegensetzen wird, ist sie auf die möglichen strafrecht liehen Folgen ihres Verhaltens, wie Begehung einer Straftat gemäß § 212 StGB, hinzuweisen. Setzt eine Person der Zuführung aktiven Widerstand entgegen, kann die Zuführung gemäß § 16 Abs. 2 mit den Mitteln körperlicher Einwirkung durchgesetzt werden. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist nur in den im § 16 Abs. 2 normierten Fällen gestattet (vgl. Abschnitt 3.5.8,). Zur Sicherung der Zuführung sind der zuzuführenden Person der Personalausweis sowie andere Reise- und Ausweisdokumente abzuverlangen bzw. abzunehmen. Die Abnahme dieser Dokumente hat bei Beginn der Maßnahme zu erfolgen . Zur Sicherung der Zuführung ist es auch gestattet, Grundstücke, Wohnungen und andere Räume u. U. gewaltsam (bei Beachtung der Verhältnismäßig keit der Mittel) zu betreten, um die zuzuführende Person ergreifen zu können. 1 1 vgl. Ziff. 30 der Ordnung Nr. 15/79 des Ministers des Innern und Chefs der DVP über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsamsräumen - Gewahrsamsordnung - vom 11. Septembeг 1979;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 307 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 307) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 307 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 307)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen der Klassenauseinandersetzung und der politisch-operativen Lage optimaler politischer Nutzen und politisch-operativ positive Wirkungen anzustreben.

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