Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 291

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 291 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 291); VVS OHS oOOl 000231 291 - 258/88 wollte, um in die Vertretung zu gelangen. Danach wäre mit der Frage fortzusetzen, warum er die Sicherungskräfte überrennen wollte usw. Grundsätzlich nicht zulässig ist die Begründung der Notwendigkeit der Befragung mit dem Erfordernis der Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat z. B. mit der Einleitung: "Sie sind dringend verdächtig, sich an einer Zusammenrottung beteiligt zu haben. Äußern Sie sich bitte dazu!" Wird eine Befragung in dieser Form eröffnet, findet eine strafprozessuale Prüfungshandlung gemäß § 95 Abs. 2 StPO statt. Bei einer mit dem Hinweis auf die Prüfung/Fest-stellung des Verdachts einer Straftat erfolgten Eröffnung der Befragung,sind alle weiteren Maßnahmen auf der. Grundlage der StPO durchzuführen und abzuschließen. Bei der Durchführung der Sachverhaltsklärung nach § 12 VP-Ge-setz ist zu beachten, daß die tatsächliche Stellung der befrag ten Person in der Regel - soweit sie Verursacher einer Gefahr ist - der eines Verdächtigen bei der strafprozessualen Verdachtshinweisprüf ung - oder bei "auf frischer Tat" festgestell ten Handlungen sogar der des Beschuldigten nahe kommt. Ein Unterschied besteht hauptsächlich darin, daß durch die Art der Maßnahme (Befragung nach VP-Gesetz) und ihre inhaltliche Orientierung (Abwehr einer Gefahr) das gleichzeitige (eigent- einer Straf ich wird, che Straftä schuldigten zunächst au f n Schuld-tarbeiter mit seinen konfron-der StPO, er Umstä.n-rafve rfol- liche)- Ziel, (Prüfung des Vorliegens des Verdachts tat) für die befragte Person nicht so klar ersichtl Mit der Befragung nach dem VP-Gesetz wird der mögli ter in Abgrenzung zur Verdächtigenbefragung oder Be Vernehmung unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr und ohne Hinweis auf die Prüfung von Verdachtshinweisen eine Straftat bzw. ohne Bekanntgabe des staatliche vorwurfs unter Umständen das erste Mal von einem Mi des MfS/Mitarbeiter des Untersuchungsorgans des MfS möglicherweise straf rechtlich relevanten Handlungen tiert. Das MfS handelt zwar nicht auf der Grundlage für den Täter erscheint diese Tätigkeit des MfS unt den jedoch bereits als Beginn einer einsetzenden St gung.;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 291 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 291) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 291 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 291)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Raloraen der Linie - die Formung und EntjfidEluhg eines tschekistisehen Kanyko elltive.

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