Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 27

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 27);  00002? WS DHS oOOl - 258/88 1 27 in den strafprozessualen und polizeirechtlichen Maßnahmen des MfS zu beweisen. Welchen politischen Stellenwert z. B. bürgerliche Juristen dieser Problematik zumessen, wird aus folgendem Zitat deutlich: "Das Strafverfahrensrecht wird mit Recht als 'Seismograph der Staatsverfassung' bezeichnet Es ist vor allem aber auch Seismograph der Verfassungswirklichkeit Auch die Auslegung der Verfahrensvorschrif-ten steht unter dem Einfluß sich wandelnder verfassungsrechtlicher Vorstellungen. Das gilt in ganz besonderem Maße für die strafprozessualen Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe in ihrer Einwirkung auf die verfassungsmäßigen Rechte Л der Prozeßbeteiligten." Diese Position zeigt recht anschaulich, mit welcher Elle der Gegner unsere diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen (und Neukodizierungen) und die darauf beruhende Untersuchungspraxis mißt. Die Forderung nach durch den Gegner unangreifbarer Gestaltung der Untersuchungsarbeit, hat eine nicht unwesentliche Bedeutung unter den'gegenwärtigen Lagebedingungen, Z. B. versucht der Gegner die Dialogpolitik der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Staaten im Kampf um globale, vor allem nukleare Abrüstung unter den Bedingungen eines längerfristigen friedlichen Wettstreits der Gesellschaftssysteme unter anderem dadurch zu. torpedieren bzw. zu verhindern, indem er-in der Medienpolitik aber auch bei politischen Gesprächen und Verhandlungen militärische und ökonomische Fragestellungen mit angeblichen Menschenrechtsverletzungen in den sozialistischen Staaten verknüpft. Vor allem in Treffen von Politikern westlicher Staaten mit oppositionellen Kräften in sozialistischen Staaten wurden angebliche Übergriffe der Sicherheitsоrgane hochgespielt, in die Menschenrechts- und Freiheitsdemagogie des Gegners eingeordnet und zum Teil politische Forderungen nach einem Freiraum für eine politische Opposition gestellt. So gesehen kann, T Rogall, К. : "Moderne Fahndungsmethoden im Licht gewandelten Grundrechtsverständnisses" , Goltdammer's Archiv für Strafrecht, Nr. l,Oanuar 1985, S. 1;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 27) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 27)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Verursachers getroffen werden. Das Gesetz gibt somit die Möglichkeit, im Rahmen seiner Befugnisse zur Gefahrenabwehr gleichzeitig einen Beitrag zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten zu leisten.

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