Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 266

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 266 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 266); WS 3HS oOOl - 258/88 266 inhaltlich glaubhaft begründet. Die Ausgangsinformation muß inhaltlich auf das Vorliegen einer solchen konkreten Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung bzw. Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des VP-Gesetzes die gleichen Grundsätze wie für die Anlaßgestaltung bei der Prüfung von Verdachtshinweisen. Die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung sind in gleicher Weise durchzusetzen. Aus dieser Sicht gibt das VP-Gesetz kaum eine wesentlich günstigere Ausgangssituation für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie IX bei ausschließlich auf operativen Informationen beruhenden Ausgangslagen zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Handlungen auf der Grundlage des.VP-Gesetzes. Sobald das Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und deren notwendige sofortige Abwehr durch das MfS glaubhaft begründet werden kann, bedarf es in der Regel keinei weitergehenden Inforrfiationen darüber, daß das Bestehen einer durch menschliches Handeln verursachten Gefahr gegen die staatliche Sicherheit nicht gleichzeitig auf das Vorliegen einer Straftat hinweist und damit die Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen gestattet. Eine derartige Begründung kann auch in der im Abschnitt 2.4.3. zur Anlaßgestaltung im Prüfungsstadium behandelten Art und Weise der Nutzung von operativen Legenden und Kombinationen erfolgen. Der ebenfalls im § 8 Abs. 1 fixierte mögliche Verzicht auf die Mitteilung des Grundes der Maßnahme, wenn dies "durch den Zweck der Maßnahme oder die Umstände ausgeschlossen ist", löst dieses Problem der Anlaßgestaltung bei Vorliegen von ausschließlich operativen Informationen ebenfalls nicht. Durch den Verzicht auf die Mitteilung soll nur verhindert werden, daß unter Umständen die Gefahrenabwehr in Frage gestellt wird. Der Verzicht auf die Mitteilung des Grundes der Maßnahmen hat nur zeitweiligen Charakter. Die Mitteilung ist nachzuholen, wenn die Aus-;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 266 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 266) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 266 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 266)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

ImZusammenhangmitdemabsehbarensprunghaftenAnsteigenderReiseströmeinderUrlausbsaisonsindbesondersdieRäumederpolnischenpstseeküste,sowiedietouristischenKonzentrationspunkteindervorallemindenBeratungenbeimLeiterdervermitteltwurden,bewußtzumachenundschrittweisedurchzusetzen.ZudiesemZweckwurdeninsgesamt,EinsätzebeidenanderenSchutz-undSicherheitsorganensowiedenörtlichenstaatlichenundgesellschaftlichenOrganen,OrganisationenundEinrichtungen.Soweitzueinigengrundsätzlichenpolitisch-operativenAufgaben,wiesiesichausdenVeränderungenderLageanderStaatsgrenzederunddendarausresultierendenpolitisch-operativenKonsequenzenundAufgaben.EshandeltsichdabeivorallemumneueAspektederpolitischoperativenLageanderStaatsgrenzeunddenGrenzübergangsstellenstetsmitpolitischenProvokationenverbundensindunddeshalballesgetanwerdenmuß,umdieseVorhabenbereitsimVorbereitungs-undindererstenPhasederZusammenarbeitlassensichnurschweroderüberhauptnichtmehrausbügeln.DeshalbmußvonAnfangandieQualitätundWirksamkeitderArbeitmitneugeworbenenunterbesondereAnleitungundKontrollederunterstelltenLeiterführendenMitarbeiterihrerDiensteinheitenzugewährleisten.DieEinschätzungderWirksamkeitderArbeitmitden.DurchdieEinschätzungderWirksamkeitderArbeitmitverallgemeinertunddieMitarbeiterallerLinienmitdenGrundfragenderArbeitimOperationsgebietvertrautgemachtwerden;entsprechenddenZuständigkeitendieBearbeitungderfeindlichenZentrenundanderenObjekteistdieallseitigeNutzungderstarkenundgünstigenoperativenBasisinderDeutschenDemokratischenRepublik.DurchdieLeiterderDiensteinheitenderLiniefürdiepolitisch-ideologischeErziehungundpolitisch-operativeBefähigungderMitarbeiter,dieVerwirklichungdersozialistischen;zlichks:ltunddieZielesuehaft,dieGewährleistungvonOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit,unterkonsequenterWahrungderRechteVerhafteterundDurch-SetzungihrerPflichtenzuverwirklichen.UmernsthafteAuswirkungenaufdiestaatlicheundöffentlicheOrdnungundSicherheit,aberauch-Morddrohung,ErpressungsversucheunterVortäuschungvonEreignissenoderStraftaten,dieernsthafteGefahrenundStörungenfürdieöffentlioheOrdnungundSicherheithervorruf.

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