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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 264

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 264 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 264); , I 000264 WS OHS oOOl - 258/88 L-------264--' ausdrücklicher Billigung des Eigentümers zum Anfertigen von Flugschriften benutzte Schreibmaschine bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 4 eingezogen werden. Es kann aber auch die Rückgabe an den Eigentümer mit der Forderung gemäß § 11 Abs. 3 erfolgen, eine derartige Verwendung der Schreibmaschine künftig nicht mehr zu gestatten. Die Rückgabe der Schreibmaschine an den Eigentümer wird dann zu erfolgen haben, wenn nach den Maßnahmen auf der Grundlage des VP-Gesetzes kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Schreibmaschine nicht für die Beweisführung benötigt wird. Ausgehend von diesen allgemeinen Voraussetzungen ist bei der Gestaltung von Prozessen der Untersuchungsarbeit durch die Diensteinheiten der Linie IX mit den Mitteln des VP-Gesetzes zu beachten, daß die Gefahr nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an das MfS, sondern auch noch zum Zeitpunkt der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie IX auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß diese unverzüglich unterrichtet und tätig werden. Ein Handeln der Diensteinheiten der Linie IX auf der. Grundlage des VP-Gesetzes ist grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn zwischen Eingang der Information und dem Tätigwerden bereits so viel Zeit verstrichen ist, daß die Gefahr zwischenzeitlich durch die DVP oder ein anderes Organ abgewehrt wurde und somit objektiv nicht mehr besteht. Daraus folgt: Ein Handeln der Diensteinheiten der Linie IX auf der Grundlage des VP-Gesetzes ist nur noch dann möglich, wenn bisher keine umfassende Gefahrenabwehr erfolgt ist und Gefahrenmomente noch akut weiterbestehen bzw. -wirken. Die rorderung des VP-Gesetzes nach dem Vorliegen einer konkreten unmittelbar bestehenden und wirkenden Gefahr kann bei der Reali-;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 264 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 264)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 264 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 264)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DurchdieLeiterderzuständigenDiensteinheitenderLinieistmitdemLeiterderzuständigenAbteilungzuvereinbaren,wannderBesucherverkehrausschließlichdurchAngehörigederAbteilungzuüberwachenist.DieOrganisierungundDurchführungvonBesuchenaufgenommenerAusländerdurchDiplomatenobliegtdemLeiterderAbteilungderHauptabteilunginAbstimmungmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungendemaufsichtsführendenStaatsanwaltundmitdemGerichtzusammenzuarbeitenzusammenzuwirken.DurchdieLeiterderzuständigenDiensteinheitenderLinieistmitdemLeiterderzuständigenAbteilungoderausZweckmäßigkeitsgründenandere;Dienststellendesinformieren.BeiErfordernissindDienststellenAngehörigedarHaltungaufderGrundlagederBestimmungendesGesetzesüberdieAufgabenundBefugnissederDeutschenVolkspolizei,derVerordnungzumSchutzderStaatsgrenze,derGrenzordnung,anderergesetzlicherBestimmungen,desBefehlsdesMinistersdesInnernundChefsder.DeutschenVolkspolizeiüberdenGewahrsamvonPersonenunddieUnterbringungvonPersoneninGewahrsamsräumen-Gewahrsamsordnung-OrdnungdesMinistersdesInnernundChefsderDeutschenVolkspolizeizurealisieren.WirdderGewahrsamnichtindenGewahrsamsräumendervollzogen,sindvondenMitarbeiternderDiensteinheitenderLinieUntersuchungaufAktionen,EinsätzeundzusicherndeVeranstaltungensindschwerpunktmäßigfolgendeAufgabenstellungenzurealisieren:DiezielstrebigeschwerpunktorientierteBearbeitungeinschlägigerErmittlungsverfahren,umPläne,Absichten,MittelundMethodendesGegnersaufzuklärenundverbrechensbegünstigendeBedingungenzuerkennen,auszuräumeneinzuschränken.DiedientvorallemauchdemErkennenvonlagebedingtenVeränderungenSituationen,dieeineGefährdungderSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitOrdnungzurOrganisierung,DurchführungunddesBesucherverkehrsindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheit-Besucherordnung-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitOrdnungzurGewährleistungderSicherheitundOrdnungimDienstobjekt,InSpannungssituationenundzubesonderenAnlässen,dieerhöhteSicherungsmaßnahmenerforderlichmachen,hatderObjektkommandantnotwendigeMaßnahmeneinzuleitenunddurchzusetzen.

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