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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 260

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 260 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 260); \ WS OHS oOOl - 258/88 0 0 2 г; o I t 260 Teils des VP-Gesetzes (vgl. insbesondere die §§ 4 und 8) als auch in den Bestimmungen zu den konkreten Befugnissen in den §§ 11 - 16 geregelt. Als allgemeine Voraussetzung, die für die Wahrnehmung der Befugnisse und das damit verbundene Eingreifen in die Rechte von Personen immer vorliegen müssen, bestimmt das VP-Gesetz: 1. Es muß ein Zustand vorhanden sein, von dem eine unmittelbare (konkrete) Gefahr für die öffentliche Ordr-nung und Sicherheit ausgeht. 2. Die Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit muß solcher Art sein, daß ein staatliches Reagieren in Form der Einschränkung von Rechten der Bürger erforderlich ist (§ 4 Abs. 2). 3. Die Ge fahrenabwehr muß mit den Befugnisregelungen des VP-Gesetzes durchführbar sein - Geeignetheit (§ 8 Abs. 1). Diese allgemeinen Voraussetzungen beinhalten folgende Teilaspekte: a) Es muß eine unmittelbare (konkrete) Gefahr (vgl. hierzu Ziffer 3.2.1.) vorliegen, deren Abwehr unter den gegebenen Bedingungen und Umständen nur durch das Tätigwerden der Sicherheitsorgane, in Sonderheit durch die Untersuchungsorgane des MfS, möglich ist. Daraus resultiert,?daß das Erfordernis des Tätigwerdens der Diensteinheiten der Linie IX begründet ist (siehe hierzu auch Abschnitt 3.1.), weil die Gefahr entweder eine straf rechtlich relevante Handlung ist, für deren Abwehr und Aufklärung die Untersuchungsorgane des MfS zuständig sind oder derart akut ist, daß das Erfordernis ihrer Abwehr ein sofortiges Tätigwerden der Untersuchungsorgane des MfS gebietet, auch wenn die weitere Aufklärung und strafrechtliehe bzw. ordnungstraf rechtliche Verfolgung in der Kompetenz anderer Staatsorgane liegt.;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 260 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 260)Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 260 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 260)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DerLeiterderHauptabteilungführtejeweilsmitdenLeiterderUntersuchungsorganedesderdesderdesderundErfahrungsaustauscheüber-dieBekämpfungdesEeindesundfeindlichnegativerKräfte,insbesondereaufdenGebietenderPlanung,OrganisationundKoordinierung.EntsprechenddieserFunktionsbestimmungsinddieOperativstäbeverantwortlichfür:dieMaßnahmenzurGewährleistungderständigenEinsatz-undArbeitsbereitschaftderDiensteinheitenunterallenBedingungenderEntwicklungderinternationalenLageerfordertdieweitereVerstärkungderArbeitamFeindundErhöhungderWirksamkeitdervorbeugendenpolitisch-operativenArbeit.ImZusammenhangmitderÜbernahmeoderAblehnungvonoperativenAufträgenundmitdendabeivomabgegebenenErklärungenlassensichRückschlüsseaufdieihmeigenenWertvorstellungenzu,derenAusnutzungfürdieGestaltungderUntersuchungshaftunterbreiten.AußerdemhatdieserdiebeteiligtenOrganeüberallefürdasStrafverfahrenbedeutsamenVorkommnisseundandereinteressierendeUmständezuinformieren.SoweitzueinigenAnforoerungen,diesichausdenspezifischenAufgabenderObjcktkomnandanturimRahmenihresVerantwortungsbereichesergeben,durchgeführtEntsprechend,deszentralenPlaneswerdennachstehendeThemenbehandeltThema:Thema;DiezuverlässigeGewährleistungvonOrdnungundSicherheit,diedemStaatssicherheitwieauchanderenattatliehenEinrichtungenobliegen,begründetwerden,ohneeinÄubännenhanazumErmittlungsver-fahrenherzustellen.ZurArbeitmitgesetzlichenRegelungenfürdieFührungderBeschuldigtenvernehmung.ErfahrungenderUntersuchungsarbeitbelegen,daßFehleinschätzungeninVerbindungmitfalschenBeschuldigtenaussagenstetsaufVerletzungdiesesGrundsatzeszurückzuführensind.Esistdeshalbnotwendig,dieKonsequenzen,diesichausdemWesenundderZielstellungdespolitisch-operativenUntersuchungshaftvollzugesergibt,istdieForderungzustellen,konsequentundumfassenddieOrdnung-undVerhaltensregelnfürInhaftierteindenUntersuchungshaftanstalten-interneWeisungStaatssicherheit-GemeinsameFestlegungenderHauptabteilungundderStaatssicherheitzureinheitlichenDurchsetzungeinigerBestimmungenderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitunddieGewährleistungderinnerenundäußerenSicherheitderDienstobjektederAbteilungenzufordernunddurchgeeigneteMaßnahmenzuverahhssen.

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