Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 254

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 254 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 254); 254 VVS OHS oOOl -'258/88 2. bei bereits vorliegendem Verdacht einer Straftat mit den zur Ge fahrenabwehr notwendigen Maßnahmen (im Rahmen der Sofortmaßnahmen) auf der Grundlage der Befugnisse des VP-Gesetzes zu beginnen und . dabei die Straftat noch vor der Durchführung strafprozessualer Tätigkeit weiter aufzuklären und damit die Einleitungspraxis zu qualifizieren; 3* bei der Verdachtshinweisprüfung noch von der Straftat ausgehende akute Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit mit den Befugnissen des VP-Gesetzes abzuwehren und durch die dabei zu.r Gefahrenabwehr notwendigen Einschränkungen von Rechten und Freiheiten von Bürgern Beweisführungsmaßnahmen zu realisieren, die ansonsten dem Ermittlungsverfahren Vorbehalten sind. Die Tatsache, daß durch ein und dieselbe Sache unterschiedliche Rechtsverhältnisse entstehen können, ermöglicht es den Untersuchungsorganen des MfS auch, Ordnungswidrigkeiten oder andere Rechtsverletzungen, insbesondere wenn sie Angriffe gegen die staatliche Sicherheit unter der Schwelle der strafrechtlichen Relevanz darstellen, mit den Mitteln des VP-Gesetzes zu bekämpfen. Auf diese Weise kann weitgehend kompensiert werden, daß das MfS selbst keine Ordnungsstrafbefugnis besitzt und auch nicht befugt ist, die Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -vom 12. Oanuar 1968 durchzuführen. Ähnlich wie bei Straftaten ist bei der Abwehr von aus Ordnungswidrigkeiten oder ihren Ursachen und Bedingungen resultierenden Gefahren zu beachten, daß die unterschiedlichen Rechtsverhältnisse zum VP-Gesetz und Ordnungswidrigkeitsrecht zwar nebeneinander auftreten können, jedoch nicht zwingend nebeneinander auftreten müssen. Erforderlich für das Tätigwerden der Untersuchungsorgane auf der Grundlage des VP-Gesetzes ist auch hier, daß die Art 1 1 Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG -vom 12.'Oanuar 1968 (GBl. I Nr. 3, S. 101) i. d, F. des Devisengesetzes vom 19. Dezember 1973 (GBl. I Nr. 58, S. 574), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Ouni 1979 (GBl. I Nr. 17, s. 139) und des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 13, S. 269;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 254 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 254) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 254 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 254)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung zur Durcliführung der Untersuchungshaft - und der Gemeinsamen Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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