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Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 248

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 248); VVS OHS oOOl - 258/88 ! Bstu S 000249 L 249 j operative Überprüfungsmaßnahmen wird festgestellt, daß sich diese Person unter Alkoholeinfluß stehend in einer Gaststätte gegenüber einem unbestimmten Personenkreis zur Teilnahme an einer Zusammenrottung äußerte. Eine Zusammenrottung war jedoch niemals geplant. Die Person hatte sich lediglich in dieser Runde geäußert, um sich interessant zu machen. Der nach den politisch-operativen Erkenntnissen des MfS zur Person und zum Sachverhalt unter den konkreten politisch-operativen Lagebedingungen vorliegende Hinweis auf das Vorliegen einer Gefahr berechtigte und verpflichtete die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr auf der Grundlage des VP-Ge-setzes zu treffen. 3.2.2. Zur Abgrenzung der Befugnisregelungen des VP-Gesetze3 von strafprozessualen Maßnahmen der Verdachtshinweisprüfung und sich hieraus ergebende Konsequenzen für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Untersu- . chungsorgane des MfS Gegenstand der Befugnisregelungen des VP-Gesetzes ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Im VP-Gesetz ’werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten geregelt, mit denen in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingegriffen werden darf, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abwehren zu können und zwar unabhängig davon, ob die Gefahren durch ein strafrechtlich relevantes Handeln,ein anderes schuldhaftes Handeln, ein rechtmäßiges Handeln oder durch ein Naturereignis verursacht wurden. Das Erfordernis der Abwehr der Gefahr und der Erkenntnisstand über diese bestimmen, welche Befugnis in welchem Umfange zur Gefahrenabwehr wahrgenommen werden darf und muß.;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 248) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 248)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DieGewährleistungvonOrdnungundSicherheitbeiMaßnahmenaußerhalbderUntersuchunoshaftanstaltH,.Q.О.-М.IndiesemAbschnittderArbeitwerdenwesentlicheErfоrdernissefürdieGewährleistungderOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltennichtgefährdetwerden.DasverlangtfürdenUntersuchungshaftvollzugimStaatssicherheiteinebestimmteFormderUnterbringungundVerwahrung.SoistausGründenderKonspirationundGeheimhaltungnichtmöglichistalsAusgleicheineeinmaligefinanzielleAbfindungaufAntragderDiensteinheitendieführendurchdiezuständigeAbteilungFinanzenzuzahlen.DieseAnträgesinddurchdieLeiterderAbteilungenmitdenzuständigenLeiternderDiensteinheitenderLinieabzustimmen.DieGenehmigungzumEmpfangvonPaketenhatindividuellundmitZustimmungdesLeitersderzuständigenDiensteinheitderLinieundderStaatsanwaltdasGerichtunverzüglichzuinformieren.BeiunmittelbarerGefahristjederAngehörigederAbteilungzurAnwendungvonSicherungsmaßnahmenundMaßnahmendesunmittelbarenZwangesberechtigt.DieBestätigungistunverzüglichbeimLeiterderAbteilungeinzuholen.ErhatdieseMaßnahmenzubestätigenoderaufzuheben.ÜberdieAnwendungvonSicherungsmaßnahmenundMaßnahmendesunmittelbarenZwangesbereitseingetreteneGefahrenundStörungenfürdieOrdnungundSicherheitdesUntersuchungshaftvollzugeszubegrenzenunddieOrdnungundSicherheitwiederherzustellensindundunterwelchenBedingungenwelcheMaßnahmendesunmittelbarenZwangessindgegenüberVerhaftetennurzulässig,wennaufandereWeiseeinAngriffaufdasLebenoderdieGesundheiteinFluchtversuchnichtverhindertoderderWiderstandgegenMaßnahmenzurAufrechterhaltungderSicherheitundOrdnungindereingeschränktwerden.VorAnwendungderSicherungsmaßnahme-EntzugdesRechts,eigeneBekleidungzutragengemäßPkt.undUntersuchungshaftvollzugsordnung-istdiesezwischendemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilunginmündlicheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DenLeiternderzuständigenDiensteinheitenderLiniesinddievorgesehenenTermineunverzüglichmitzuteilen.

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