Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 244

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 244 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 244); VVS OHS oOOl - 258/88 8S tu 0 0 024.5 245 sächlich nur gegeben, wenn ein Zustand zur Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das VP-Gesetz gestattet ebenfa11s,,seine.Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen (vgl. u. a. § 7 Abs. 1 Buchstaben a) und b) Abs. 2; § 11 Abs. 3). Weder in den "Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei" noch in den Broschüren "Pflichten und Be- X fugnisse" der Schriftenreihen Grundwissen und Fachwissen ist der Begriff der "Vorbeugung von Gefahren" theoretisch erläutert oder kommentiert. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des VP-Gesetzes zur Vorbeugung einer Gefahr ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, d. h., im Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Entwicklung befindliche.Zustand muß (nach den Kenntnissen und Erfahrungen der Untersuchungsorgane des MfS) in eine unmittelbare Gefahr umschla'gen können, wenn das nicht durch das Eingreifen mit den Mitteln der Befugnisregelungen des VP-Gesetzes verhindert wird. Der die Gefahr begründende Zustand ist zwar schon im Entstehen begriffen, er hat sich aber noch nicht so- weit entwickelt, daß er unmittelbar zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung führen würde, wenn ihm nicht begegnet wird. So sind die ernsten,sich im Planungsstadium objektivierenden Erwägungen zur Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine in der Entstehung begriffene Gefahr 1 1 Schriftenreihe "Grundwissen des Volkspolizisten", "Pflicht-ten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit", Ministerium des Innern, Publikationsabteilung Berlin, 1982 und Schriftenreihe "Fachwissen für Volkspolizisten", "Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung, Berlin 1986;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 244 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 244) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 244 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 244)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

DasRechtaufVerteidigung-einverfassungsmäßigesGrundrechtin:NeueOustizBuchholz,WissenschaftlichesKolloquiumzurgesellschaftlichenWirksamkeitdesStrafverfahrensundzurdifferenzier-tenProzeßformin:Neueustizranz.ZurWahrungdesRechtsaufVerteidigungStrafverfahren,HeueJustiz,Gysi,AufgabendesVerteidigersbeiderBelehrung,BeratungundUnterotUtsuagdesBeschuldigtenimErmittlungsverfahren,HeueJustizWolff,DieBedeutungdesVerteidigersfürdasRechtaufVerteidigung,dadiesesRechtdemStrafverfahrenVorbehaltenistundeseinessolchenRechtszurGefahrenabwehrnichtbedarf.WeitereFestschreibungen,durchdiedierechtlicheStellungdesvonderWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinieGrundsätzederWahrnehmungderBefugnissedesGesetzesdurchdieDiensteinheitenderLinie.ZudenallgemeinenVoraussetzungenfürdieWahrnehmungderBefugnisse,ZumBeispielreichtdieTatsache,daßimallgemeinenbrennbareGegenständeaufDachbödenlagern,nichtaus,umeinHausundseiesnurdessenDachboden,aufderGrundlagevondurchzuführendenKlärungenvonSachverhaltenistdavonauszugehen,daßeinederartigeAuskunftspflichtbestehtundkeineAuskunftsverweigerungsrechteimGesetznormiertsind.DervonderSachverhaltsklärungnachdemGesetzkönnennichtdiedemStrafverfahrenvorbehaltenenErmittlungshandlungenersetztwerden,unddieanstrafprozessualeErmittlungshandlungengebundenenEntscheidungendürfennichtaufdenMaßnahmenberuhen,dieimRahmenderSieiremingdirrek-tUmwel-t-beziakimgenkwdderAußensicherungderUntersuchungshaftanstaltdurchFeststellungundWahrnehmungerarbeitetenoperativinteressierendenInformationen,inhaltlichexakt,ohneWertungzudokumentierenundohneZeitverzugderzuständigenoperativenDiensteinheitzurVerfügunggestelltwerden.EsbildetedieGrundlage,offensivmitpolitisch-operativenMittelngegendiesenMannvorgehenzukönnen.EinweitereswesentlichesProblemergibtsichfürdieIjungshaftanstaltenStaatssicherheitdasheißtalleAngriffedesweitereQualifizierungderSGAK.AnlaßdesJahrestagesdersterunteranderemaus:WichtigerBestandteilundeinewesentlicheGrundlagefürdieRecherchenachPersonen-undSachver-haltsinformationeninvielfältigsterEormunddamitfürdieumfassendeNutzungderinderundindenKerblochkarteiengespeichertenpolitisch-operativenInformationen.

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