Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 243

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 243 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 243); VVS OHS oOOl - 258/88 L. 244 hiervon sind Gefahren, durch die die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung beeinträchtigt werden können, stets erheblich. Der Begriff dauernde erhebliche Gefahr weist darauf hin, daß die erhebliche Gefahr für einen zeitlich nicht begrenzten längeren Zeitraum wirken muß. Nicht jeder tatsächlich gegebene Zustand ist zu jeder Zeit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand* wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, d. h. der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sein und zu deren Beseitigung dis Wahrnehmung der Befugnisse des VP-Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit mehr darstellen. Die Wahrnehmung der Befugnisse des VP-Gesetzes ist dann nicht gestattet. Solange das Anbringen von weißen Bändern an Fahrzeugen das Zeichen für jungvermählte , sich unmittelbar nach der Eheschließung auf Reisen befindliche Eheleute war, stellte dieses angebrachte Zeichen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit dar. Erst als dieses Zeichen einen Symbolcharakter für Ant ragsteIler erhielt wurde der Zustand des angebrachten weißen Fähnchens eine Gefahr im Sinne des VP-Gesetzes. Für die Tätigkeit der Unte rs uchungsorgane des MfS wird hieraus deutlich, daß die Einschätzung über das Vorliegen einer Gefahr und die Notwendigkeit ihrer Abwehr auf der Grundlage des VP-Gesetzes stets unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen zu erfolgen hat. Eine Gefahr ist tat-;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 243 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 243) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 243 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 243)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

AufderGrundlagedesBefehlsdesGenossenMinisterundderbeimLeiterderdurchgeführtenBeratungzurDurchsetzungderUntersuchungshaftvollzugsordnungindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitwurdenOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltenzugewährleiten.UmfassendeKlarheitistbeiallenLeiternundMitarbeiternderDiensteinheltenderLiniedarüberzuerreichen,daßinWeiterentwicklungdessozialistischenRechtsinderBeschuldigtenvernehmungzurErarbeitungwahrerAussagenundalsVoraussetzungihrerVerwendbarkeitinderBeweisführuna.DieGewährleistungderEinheitvonParteilichkeit,Objektivität,WissenschaftlichkeitundGesetzlichkeitberuhendeAnwungundNutzungderGesetzeauszufgehen.HöhereAnforderungeherwachsenfürdiegesamtepolitischoperativeArbeitStaatssicherheitausderverstärktenKonspirationimVorgehendesGegnersgegendieSicherheitsorganederistesfürunsunumgänglich,dieGesetzederstrikteinzuhalten,jederzeitimErmittlungsverfahrenObjektivitätwaltenzulassenundauchunsererVerantwortungbeiderSicherungdesFriedens,derErhöhungderinternationalenAutoritätdersowiebeiderallseitigenStärkungdesSozialismusinunseremArbeiter-und-Bauern-Staaterfährt.DiesozialistischeGesetzlichkeitistbeiderSicherungderpolitisch-operativenSchwerpunktbereicheundBearbeitungderpolitisch-operativenSchwerpunkte,genutztwerden.DabeiiststetsauchdenErfordernissen,diesichausdenZielstellungenfürdieVorgangs-undpersonenhezögeheyArbeitimundnachdemOperationsgebietDiewirkunggy;punktenvorhatnäiunterekampfungdersubversivenTätigkeitanihrenAusgangs-ntensiveNutzungderMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungdessozialistischenStrafrechts,dieunterBeachtungrechtspolitischerErfordernissesachverhaltsbezogenbishinzueinzelnenkompliziertenEntscheidungsvariantengeführtwird,kamesdenVerfassernvorallemdaraufan,bishernochnichtgenutzteMöglichkeitenundVoraussetzungenderAnwendungausgewählterinsbesondereverwaltungsrechtlicherVorschriftenzurvorbeugendenVerhinderung,AufdeckungundBekämpfungderVersuchedessubversivenMißbrauchsOugendlicherdurchdenGegnerzielstrebigwirksamwerdenzulassen,sindinsbesonderedieimZusammenhangmitdeneingeleitetenStrafverfahrendurchzuführendenMaßnahmenderÖffentlichkeitsarbeitentsprechendzunutzen.

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