Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 199

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 199 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 199); WS OHS oOOl - 258/88 t 000199 1 199 Das folgende Beispiel soll die Möglichkeiten und Potenzen derart gestalteter Anlässe veranschaulichen: Im Rahmen der operativen Bearbeitung einer Person wird bekannt (IM-Berichte, Ergebnisse konspirativer Maßnahmen der Abteilung VIII), daß diese in einer Garage eines Garagengemeinschaftskomplexes Konstruktionsunterlagen und -materialien zum Bau eines Motorseglers lagert und dieser kurz vor der Fertigstellung steht. In Kenntnis aktueller politisch-operativer Lagebedingungen wird im Rahmen des politisch-operativen Zusammenwirkens eine Brand-schutzkont rolle für den Garagengemeinschaftskomplex organisiert. Bei der Kontrolle der Garage der bearbeiteten Person (1) werden durch Angehörige der Feuerwehr die Konstruktionsunterlagen sowie der fast fertiggestellte Motorsegler festgestellt. Der hierzu gefertigte Kontrollergebnisbericht der Feuerwehr wird entsprechend den in Abhängigkeit weiterer operativer Bearbeitungser-gebnisse, insbesondere zur Persönlichkeit der bearbeiteten Person, seinen Motiven und Zielstellungen, die dem Bau des Motorseglers zugrunde liegen, möglichen vorbereiteten Verteidigungsvorbringen bei einer Konfrontation mit den Sicherheitsorganen und den hieraus abgeleiteten politisch-operativen einschließlich untersuchungsmäßigen Zielstellungen verwendet. Sachverhaltsbezogen könnte er einerseits mit seinem Bekanntwerden beim MfS einen Anlaß in Form eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane gemäß § 92 Ziff. 1 StPO darstellen. (2) Andererseits könnten die bei der Brandschutzkontrolle durch die Feuerwehr getroffenen Feststellungen an die zuständigen Organe der 'Hauptverwaltung der zivilen Luftfahrt des Ministeriums für Verkehrswesen übergeben werden, um im Ergebnis der von diesen Organen im Rahmen der Wahrnahme der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse durchzuführenden Untersuchungshandlungen zur Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Luftfahrzeugen eine Präzisierung der Zielstellungen der Bearbeitung des operativen Materials vorzunehmen. Dabei könnten die erreichten Untersuchungsergebnisse, soweit diese Verdachtshinweise beinhalten, mit ihrer Übergabe an das MfS einen Anlaß gemäß § 92 Ziff. 3 StPO darstellen. Eine weitere Möglichkeit der Gestaltung von Anlässen besteht darin, daß der Anlaß das Ergebnis der Wahrnahme dienstlicher 1 1 Das Betreten der Garage durch die Angehörigen der Feuerwehr erfolgt in Wahrnahme der Befugnis gemäß § 16 Ziff. e Gesetz über den Brandschutz in der DDR - Brandschutzgesetz -vom 19. Dezember 1974, GBl. I Nr. 62 S. 575 2 Vgl. hierzu die Ausführungen im Abschnitt 2.2. dieser Arbeit;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 199 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 199) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 199 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 199)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung von Befragungen im Prozeß der operativen Aufklärung von Hinweisen auf Feindtätigkeit; Erfordernisse der Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung Vertrauliche Verschlußsache - Hohmann.

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