Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 192

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 192 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 192); VVS OHS oOOl - 258/88 192 , І ß С 019 i I ( weismittel und besitzt damit Potenzen zur Qualifizierung der Tätigkeit des MfS insgesamt. Grundsätzlich kann die Offi-zialisierung inoffizieller Beweismittel in der Verdachts-hinweisprü f ung sowohl im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Anlasses gemäß § 92 StPO als auch durch einzelne strafprozessuale Prüfungshandlungen erfolgen. Sie stellt jedoch stets eine komplizierte Aufgabe für die hieran beteiligten Diensteinheiten des MfS dar, deren Lösung sowohl die Konkretisierung der politisch-operativen einschließlich untersuchungsmäßigen Zielstellungen als auch den Verlauf der weiteren Bearbeitung beeinflussen kann. Die Offizialisierung inoffizieller Beweismittel kennzeichnet den Prozeß der Erschließung des Informationsgehaltes der inoffiziellen Beweismittel durch offizielle Beweismittel in der Form, daß die ursprünglichen operativen Zusammenhänge sowie die Art und Weise des Zustandekommens der Information 1 wirkungsvoll konspiriert werden. Diese Wesensbestimmung der Offizialisierung verweist ausdrücklich darauf, daß nur dann von Offizialisierung gesprochen werden kann, wenn die Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung konsequent eingehalten wurden. Jede dekonspirierte Maßnahmen birgt die Gefahr des Bekanntwerdens spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden des MfS. Verletzungen der Konspiration und Geheimhaltung können von äußeren und inneren feindlichen Kräften politisch gegen die DDR, ihre Strafverfolgungsorgane und speziell gegen das MfS verwendet werden oder zur verstärkten Konspiration der bearbeiteten Person, zur Vernichtung und Beweismitteln, zur Durchkreuzung geplanter oder möglicher Beweisführungsmaßnahmen oder zur Warnung weiterer, bisher nicht bekannter Mittäter (Mitwisser) führen. Sind die durchgeführten Maßnahmen gegen objektiv unbescholtene Bürger gerichtet, kann dies zu einer Belastung des Vertrauensverhältnisses von Bürger - Staat (Sicherheitsorgan) führen. 1 1 Vgl. Forschungsergebnisse Zank u. a,, September 1981, a. a. 0., S. 117;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 192 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 192) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 192 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 192)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,.

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