Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 186

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 186 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 186); VVS OHS oOOl - 258/88 . 000186 1 186 i. Aus ihm ergab sich der dringende Verdacht eines versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts im schweren Fall gemäß § 213 (1) (3) 5 (4) StGB und damit die sofortige Einleitung eines Ermittlungs4'erfahrens sowie die Durchführung der Erstvernehmung, Wäre irn Verlauf des Ermitt-lungsverfahrens festgestellt worden, daß die Handlungsweise der Täter erfolgte, um in einer die öffentliche Ordnung gefährdenden Weise eine Mißachtung der Gesetze zu bekunden, hätte nach gründlicher Untersuchung das Ermittlungsverfahren wegen § 214 (1) (3) StGB weitergeführt werden müssen. Bei Tätern dagegen, die z. B. in provokatorischer Weise an Grenzübergangsstellen der Hauptstadt der DDR ihre Ausreise nach Berlin (West) fordern, liegt in der Regel der dringende Tatverdacht der Begehung einer Straftat gemäß § 214 (1) StGB vor. In diesen Fällen ist jedoch wegen der zentralen Orientierung zur differenzierten Rechtsanwendung grundsätzlich erst die Verdachtshinweisprü-fung durchzuführen . und in deren Ergebnis über die Einlei-, tung eines Ermittlungsverfahrens oder Ordnungsstrafverfahrens zu entscheiden. Die Gestaltung einer strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung ist bei diesen Ausgangs lägen ebenso wie die Durchführung der strafprozessualen Prüfungshandlungen, insbesondere von VerdächtigenbefTagungen in Anbetracht des Fehlens operativer. Erkenntnisse über den Sachverhalt, vor allem aber über dessen Zusammenhänge sowie über die Persönlichkeit des .Verdächtigen, seine Verbindungen usw. grundsätzlich anders charakterisiert als bei Vorliegen entsprechender operativ erarbeiteter Erkenntnisse. Eine abschlußbezogene Zielstellung zur Verdachtshinweisprüf ung wird zu Beginn meist nur durch die straf tatbegründenden Umstände im Zusammenhang mit der Festnahmesituation begründet, so daß der Dynamik der zu verfolgenden Zielstellung auch bei diesen Ausgangslagen große Aufmerksamkeit in der Leitungstätigkeit und in der Gestaltung der Prüfungshandlungen gewidmet werden muß. Diese Aufmerksamkeit muß sich auf das operative und strafprozessual geregelte Erarbeiten von Informationen (bzw. Zusammenführen vorhandener Informationen) zur Persönlichkeit und zur subjektiven Seite und unter Umständen zu weiteren straftatausfüllenden Umständen der Straftat konzentrieren, wobei natürlich die Beweisführung zu;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 186 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 186) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 186 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 186)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet sind grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Diensteinheiten durchzuführen, die entsprechend den Festlegungen in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet einen entsprechenden Informationsbedarf erarbeiten, eng mit den Zusammenarbeiten und sie insbesondere bei der vorgangsbezogenen Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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