Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 175

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 175 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 175); WS DHS oOOl - 258/88 175 J I, 090175 tat und dem Straftäter und mit dieser spezifischen Form der Strafverfolgung Zusammenhängen, informiert ist. Neben der Untersuchung der Erziehungsfähigkeit und der Erziehungsbereitschaft des Kollektivs ist es eine Aufgabe des strafprozessualen Prüfungsstadiums, begründete Aussagen über die Bereitschaft und Fähigkeit des Verdächtigen zu künftig verantwortungsbewußtem gesellschaftsgemäßem Verhalten zu treffen.Dazu sind die Potenzen der Verdächtigenbefragung in Anknüpfung an die im operativen Stadium erarbeiteten Erkenntnisse noch zielgerichteter einzusetzen. Eine im wesentlichen am Tatgeschehen und seiner juristischen Beurteilung orientierte Strafrechtsan-wendung könnte so noch qualifizierter zu einer Strafrechtsanwen-dung entwickelt werden, die auch die Folgen der Entscheidung, einschließlich einer Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens, mit einbezieht. Eine solche Entscheidung zu treffen, kann keine alleinige Aufgabe der Untersuchungsabteilungen des MfS sein. Die skizzierte Zielstellung ist nur zu verwirklichen, wenn sie gemeinsam von der Untersuchungsabteilung und der zuständigen operativen Dienst einheit getragen wird und wenn der Staatsanwalt, bei dem die Entscheidungskompetenz liegt, einem solchen Vorschlag des Untersuchungsorgans des MfS zustimmt. Die gemeinsame Verantwortung erstreckt sich darauf, daß diese Entscheidung unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände richtig ist, aber auch mit aller Konsequenz darauf, daß diese Entscheidung für die Rückgewinnung und Erziehung des Straftäters mit hoher Wahrscheinlichkeit günstiger ist als die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dieser Verantwortung kann nur Rechnung getragen werden, wenn alle über das strafprozessuale Prüfungsstadium notwendig hinausgehenden Erziehungsaktivitäten mit dem Abschluß der Verdachtshinweisprüfung initiiert werden, wenn der Staatsanwalt, Mitarbeiter der operativen Diensteinheit oder bzw. und Vertreter der Untersuchungsabteilung aktiv in bestimmte Phasen dieses Prozesses integriert werden, so z. B. in Kollektivaussprachen nach Abschluß der;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 175 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 175) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 175 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 175)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein.

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