Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 173

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 173 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 173); VVS OHS oOOl - 258/88 173 H 000173 I Daraus leiten sich umfangreiche konkrete Forderungen hinsichtlich der Durchführung und Gestaltung der Verdachtshinweisprü-fungen, insbesondere von Verdächtigenbefragungen ab. Die zweite Schwerpunktaufgabe im Rahmen solcher Verdächtigenbefragungen, d. h. das Schaffen von Voraussetzungen für den Verzicht auf ein Strafverfahren erhält eine weitergehende Aufgabenstellung neuer Dimension, hat doch die Verdächtigenbefragung unter anderem den erzieherischen und vorbeugenden Zweck eines Strafverfahrens zu ersetzen. Das bezieht sich sowohl auf die qualitativen Parameter der Sachverhaltsklärung, muß aber unausweichlich auch seinen Niederschlag in Umfang und Zeitdauer einer und oft sogar mehrerer Verdächtigenbefragungen finden. Unter Umständen sind dazu die gesetzlich zulässigen Fristen voll auszuschöpfen, geht es doch um die sozial vielschichtige und äußerst kompliziert zu beantwortende Fragestellung, ob bei Verzicht auf ein Strafverfahren der gleiche oder ein höherer Erziehungseffekt beim Verdächtigen erzielt werden kann. Unverzichtbare Voraussetzung zur Verwirklichung dieser Funktionen ist zunächst, daß die Straftat bereits im strafprozessualen Prüfungsstadium in Anlehnung an die Erfordernisse des § 101 (2) StPO aufgeklärt wird, wobei natürlich nicht die gleichen An-.'., forderungen wie im Ermittlungsverfahren gestellt werden können. Darüber hinaus muß die Aufklärung der Straftat mittels der Verdächtigenbefragung dazu genutzt werden, erzieherisch auf den Verdächtigen einzuwirken. In Übereinstimmung mit dem erzieherischen Grundanliegen des sozialistischen Strafrechts ist es Ziel der bereits im Strafverfahren erfolgenden Einwirkung auf den Straftäter, diesen möglichst wirkungsvoll und dauerhaft dahingehend zu motivieren, daß er zukünftig die Gesetze des 1 1 Die bei solchen Fällen häufig notwendige Durchführung mehrerer Verdächtigenbefragungen sollte in Kombination mit politisch-operativen Überprüfungsmaßnahmen offensiv genutzt werden, um die Richtigkeit der Zielstellung - Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens - zu bestätigen oder in Abhängigkeit von den Erkenntnissen aus den politisch-operativen Maßnahmen gegebenenfalls noch zu korrigieren. Diese Möglichkeit muß durch die Gestaltung der Verdächtiqenbefraqunqen gewährleistet werden.;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 173 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 173) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 173 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 173)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X