Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums 1988, Seite 114

Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 114 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 114); WS DHS oOOl - 258/88 600114 114 Durchführung strafprozessualer P rüf ungshancl lungen gegen Dugendliche, die über 14 Dahre alt, aber noch nicht volljährig sind, gelten zunächst uneingeschränkt die allgemeinen Aufgaben und Prinzipien. Besonderheiten für die Untersuchungs arbeit des MfS ergaben sich in der Vergangenheit in Einzelfällen beispielsweise daraus, daß sich bei der Durchführung straf prozessualer Prüfungshandlungen die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten als zweckmäßig erwiesen hätte, dafür aber eindeutige Rechtsgrundlagen fehlten. Deshalb verweisen die Autoren in diesem Zusammenhang auf ihren Vorschlag im neuen § 96 StPO (vgl. Anlage 1) der auf die Verweisungstechnik aufbauend eine an die Durchführung von Prüfungshandlungen gebundene Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sowie der Organe der Dugendhilfe ermöglicht. Ausgehend von Zweck und Aufgabenstellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums in eindeutiger Abgrenzung vom Ermittlungsver fahren enthält der Vorschlag keine Verpflichtung zur Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sowie der Organe der Dugendhilfe, sondern zielt ausschließlich auf eine rechtlich begründete, und damit im Einzelfall bei Bedarf mit strafprozessualen Mitteln durchsetzbare Möglichkeit zur Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sowie der Organe der Dugendhilfe bei der Prüfung von Verdachtshinweisen. Für die Untersuchungsorgane des MfS eröffnet sich hierdurch die Möglichkeit, Forderungen hinsichtlich der Wahrnahme der Verantwortung für den Erziehungsprozeß des Dugendlichen auf eindeutiger gesetzlicher Grundlage an die Erziehungsberechtigten und an die Organe der Dugendhilfe zu richten. Gleichzeitig ist der Verweis im neuen § 96 StPO so angelegt, daß den aus vielfältigen politisch, politisch-operativ und rechtlich relevanten Umständen resultierenden Erfordernissen der taktischen Gestaltung von Prüfungshandlungen, einschließlich;
Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 114 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 114) Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988, Seite 114 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 114)

Dokumentation: Die Qualifizierung der politisch-operativen Untersuchungsarbeit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsabteilungen des MfS unter besonderer Beachtung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, Dissertation, Oberleutnant Uwe Kärsten (JHS), Hauptmann Dr. Joachim Henkel (JHS), Oberstleutnant Werner Mählitz (Leiter der Abt. Ⅸ BV Rostock), Oberstleutnant Jürgen Tröge (HA Ⅸ/AKG), Oberstleutnant Winfried Ziegler (HA Ⅸ/9), Major Wolf-Rüdiger Wurzler (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-258/88, Potsdam 1988 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-258/88 1988, S. 1-502).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen negativer Einstellungen und Handlungen feind lieh-. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X