Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 403

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 403 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 403); 403 WS DHS о001 - zwischen der Person und der sozialistischen Gesellschaft vorhandene. Bereitschaft, diesen Widerspruch gesellschaftsgemäß zu lösen. Einzuschätzen ist ferner, wie durch die. Rückgewinnung der höchste politische und gesellschaftliche Nutzen, erzielt werden kann. sowie Qie Bewährt haben sich, bei Rückgewinnungsmaßnahmen der Einsatz von Personen des persönlichen Vertrauens gegenüber der 'zurückzugewinnenden Per son, die Erzielung von Schuldgefühlen und moralischen Skrupeln bei ihr sowie die Ausprägung der Gewißheit, daß die sozialistische Gesell schoft weiterhin Vertrauen in sie setztund nicht auf sie verzichten möchte, sowie differenzierte Zusicherung von persönlicher Straffrei-, heit in den Fällen, wo cs bereits zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen war. Die erfolgreiche Realisierung einer Rückgewinnung kann daran gemessen werden, inwieweit sich objektive Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die betreffende Person sich von feindlich-negativen Auffassungen getrennt von bestimmten Kontaktpartnern .losgesagt hat, zu der Einsicht gelangt ist, vom Gegner manipuliert und mißbraucht worden zu sein und ihre persönliche Perspektive im Sozialismus sieht,. Das Beenden feindlichnegativer Aktivitäten allein ist nicht überzubewerton, denn es kann nur aus taktischenauch zeitweiligen Gründen erfolgen. Das Sei erfordert, das Einstellungsgefüge dieser Personen ten und Bereichen der sozialistischen Staats- und zu einzelnen Gesellschafts- ordnung zu analysieren, weitere Ursachen Entscheidungsprozeß zum Verlassen der DDR decken, um so alle Beweggründe für die Zu System und der Ablehnung des Sozialismus und Bedingungen, bestimmend waren Wendung -zum кар it nachwoi s bаr heг а и die für den - 0 U T z- LI allstiscп о n sanbeiten zu können. Aus aktueller Sicht steht vor der sozialistischen Gesellschaft in diesem Zusammenhang vor allem die Aufgabe, die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Unterbindung und Zurücknahme von Übersied-lungsersuchen von DDR-Bürgern zu verstärken. Auch dieses Erfordernis macht eine exakte Aufdeckung damit verbundener Ursachen und Bedingungen notwendig. Generell eilt cs auch hier zu beachten, daß Rück-;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 403 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 403) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 403 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 403)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Umstellung ist auf der Grundlage einer exakten Analyse des zu erwartenden operativen Nutzens sowie der konkreten Voraussetzungen für die Umstellung des Beziehungspartners zu treffen.

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