Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 387

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 387 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 387); - 387 - WS DHS oOOl - 23 Durch eine auf hohem Niveau stehende Rechtsordnung, die die Interessen und den Willen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten klar und überzeugend zum Ausdruck bringt, die zuverlässig den Schutz der sozialistischen Gesellschaft gewährleistet, wird wesentlich die 1 Ausprägung sozialistischen Bewußtseins unterstützt. Die verstärkte Konfrontationspolitik macht den konsequenten Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, ihrer Errungenschaften vor jeglichen feindlichen Angriffen erforderlich. Die strikte Anwendung des sozialistischen Rechts, einschließlich des Strafrechts, garantiert die Unantastbarkeit der Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihrer Gesetzlichkeit, soll feindlich-negative Kräfte z.B. von der Begehung von Straftaten abhalten und die Gesellschaft zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung mobilisieren. Daraus ergibt sich das grundlegende Erfordernis, ständig das sozialistische Recht an den Erfordernissen, die sich aus dem Kampf des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus und den inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Ge Seilschaft ergeben, zu messen. Dadurch wird gewährleistet, daß der Gegner keine Möglichkeiten erhält, das sozialistische Recht für seine subversiven Zwecke auszunutzen bzw. zu unterlaufen. Das macht die hohe Verantwortung der sozialistischen Gesellschaft deutlich, auf der Grundlage einer ständigen Analyse der äußeren und inneren Lagebedingungen begründete Vorschläge für die weitere Vervollkommnung des sozialistischen Rechts zu erarbeiten und rechtzeitig, auf sich neu abzeichnende Tendenzen des gegnerischen Vorgehens unter Nutzung der vorhandenen Potenzen des sozialistischen Rechts eingestellt zu sein. Die Erfahrungen des MfS im Kampf gegen den Feind besagen, daß dieser vorhandene Lücken in der sozialistischen Rechtsordnung bzw. Inkonsequenz bei der Nutzung des sozialistischen Rechts rigoros ausnutzt, um seinen Spielraum zu erweitern und Wirkungsmöglichkeiten zur feindlich-negativen Beeinflussung von Bürgern der DDR zu scharfen. Das erfordert, unter Nutzung dieser Erfahrungen neue Erscheinungsformen und Tendenzen feindlich-negativer Handlungen hinsichtlich ihrer Ursachen und Bedingungen zu analysieren und ihre Rolle und i Heuer, K Recht und Gesetzlichkeit in unserem Lande, Einheit Heft 9/1982, S. 934 ff Lscher Sowjetkongreß', Werke Bd. 27, S. 519 /от 5. 7, 1979 zum 3. StAG, Mieike, E., Rede vor der SED-Grundorganisation der НА IX, 1901 .tors der НА IX vor Offiziershörern des XXIII HFL 1905 an der Hochschule des .MfS 6 Gesam t Г U S! в G Г 1 in i960 E ® f Ref e rat e de vo r der de s Le i t о r;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 387 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 387) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 387 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 387)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Durchdenken seines Vorgehens bei den bevorstehenden Untersuchungshandlungen. Diese ersten gedanklichen Vorstellungen sind in unterschiedlicher Weise determiniert und insbesondere abhängig von.

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