Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 385

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 385 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 385); WS SMS oOOi 23 an sie zu übe mit to in , Einen wesentlichen Schwerpunkt stellt dabei die Ausprägung klassenbewußter Haltungen und hoher moralischer Maßstäbe durch eins jugendgemäße Vermittlung dos Marxismus-Leninismus dar, deren Kriterium die Aneignung und Verfestigung von Einstellungen. Antrieben, Willens- und Charaktereigenschaften und nicht die Darlegung ausvvondiggole rnter Lippenbekenntnisse ist Derartige Einstellungen und Haltungen müssen sich, auch niedcrschlaqon in der Anerkennung und Wertschätzung der sozialen Sicherheit und Geborgenheit im sozialistischen Staat und der daraus resultierenden selbstverständlichen Bereitschaft zur Übernahme und Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten wie beispielsweise des militärischen Schutzes, der sozialistischen Errunqenschaften. All das verlangt eins verstärkte und einheitliche Ausrichtung aller Erziehungsträger, wie Elternhaus, Schule, Ausbildungsstätten, gesellschaftliche Organisationen und andere auf die Herausbildung und Festigung positiver Einstellungen und Verhaltensweisen der .jugendlichen zum Lernen, zur Arbeit, zur Disziplin und Freizeitgestaltung, zur gesellschaftlichen Betätigung und zur aktiven Auseinandersetzung mit politischen Problomen und zur Sozialist lochen Entwicklung in der DDR , Unter den Bedingungen der verschärften Konfrontationspolitik ist ec gleichzeitig notwendig, ein reales und differenziertes Feindbild zu vermitteln, das Wesen des Imperialismus zu entlarven, seine Gebrechen darzustellen, seine Gefährlichkeit - die sich u a. auch aus seinen noch vorhandenen Potenzen ergibt - und seine Hinte mal tigkext zu verbeut11chen. ІІѲГІ ins nac! h vv i e V о I' bc 11 d so iner "Le be п о vv О Г t S П V /erden , Q Э 0 cb r m 0 u о strebt ist , ein attraktives una anzxencnae* vorzutäuschen, und es darf auch nicht übers Kapitalismus - aus historischer Sicht wohl dem Untergang geweiht -immer noch über nicht geringe und bei weitem noch nicht erschöpfte Ent Wicklung sreservon verfügt. Insbesondere den Angehörigen der .jün- geren Generation, die ds К spit; lismus-Dild" der Alteren nicht ein T*vgl Tschernenko, Rede vor der Kommission des ZK der KPdSU zur Vorbereitung einer Neufassung dos Programms der KPdSU, "Neues Deutsch- land" vom 2/, 1.Q;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 385 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 385) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 385 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 385)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie Untersuchung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ist unter diesen Bedingungen konsequent durchzusetzen. Anforderungen zur eiteren Erhöhung dor Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung ist zu gewährleisten ständig darauf hinzuwirken, daß das sozialistische Recht - von den Normen der Staatsverbrechen und der Straftaten gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit nicht beseitigt werden kann. Auch diese spezifischen Formen diszipliniertenden Zwanges sind nur so lange aufrechtzuerhalten, wie sie zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit notwendig sind.

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