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Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 376

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 376 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 376); Aufdeckung der von 2 i.c г t e n И i 1t e 1 u n d 376 - VVS 3.HS oOQl- 237 /І 5 000375 Gegner angewandten neuen oder nooiTTzr Methoden. Im strategischen Vorgehen dos Gegners kommt seinen Bestrebungen, durch Vervollkommnung, Modifizierung und Erweiterung seiner Mittel und Methoden den sozialistischen Staat zu täuschen, zu überraschen und handlungsunfähig zu machen,sowie seinen Angriffen immer höhere Wirksamkeit zu verleihen, eine bedeutende Rolle zu. Die'langjährigen Erfahrungen des MfS besagen, daß das Vorgehen des Gegners bei Verstärkung des subversiven Charakters immer raffinierter, brutaler und heimtückischer wird. Diese gerade im Rahmen der politis’ch-ideolo gischen Diversion, der politischen Untergrundtätigkeit und anderer Erscheinungen der Feindtätigkeit zutage tretende Tendenz wirkt sich stark auf das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen aus. Die vorbeugende Tätigkeit des MfS auf der allgemein sozialen Ebene enthält daher das Erfordernis die im Instrumentarium der gegnerischen Mittel und Methoden vorgehenden Veränderungen systematisch unter Kontrolle zu halten, wissenschaftlich zu analysieren und zu verallgemeinern. Solche Veränderungen müssen möglichst frühzeitig erkannt bzw. vorhergasehen und durch geeignete offensive Vorbeugungsmaßnahmen unwirksam gemacht werden. 10. Ständige Analyse der innergesellschaftlichen Situation oe r DDK . In Woiterführung der unter 1. genannten Grundaufgabe des MfS auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der DDR von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit. Aus der innergesellschaftlichen Situation und unter Beachtung der äußeren Klassenkampfbedingungsn ergeben sich vor allem die konkreten Aufgaben der Sicherung der entscheidenden sozialen Grundprozesse und der zielstrebigen Ausnutzung ihrer vorbeugenden Effekte, der bewußten Nutzung der in der sozialistischen Entwicklung reifenden Vorzüge und Potenzen für die Verstärkung der Wirksamkeit d vorbeugenden Arbeit sowie der Gestaltung dar Verbeugung selbst als gesamtgesellschaftlicher.Prozeß, Nur unter der Voraussetzung der kon;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 376 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 376) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 376 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 376)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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