Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 363

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 363 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 363); 363 WS 3HS oOOl 237/$$0362 Beziehungen, der Menschen negativ Folgen können für die sozialen В wenn solche Störungen eine Folge den waren bzvv. zu Mißständen, ei oprüche, Komplikationen, Katsstr Wirkungen auf die Einstellungen belasten kann. Besonders negative eziehungen hierbei dann auf treten, von subjektiv verursachten Mißstän-ner Zuspitzung bestehender Wider-оphen311uationon n11 nsgativen Аus-bestimmter Menschen führen. e) Der wesentliche Inhalt personen- und gruppenbezogener Vorbei; qu na sm aßnahmen 3e.de analytische Durchdringung bestimmter Bereiche und Prozesse unter dem Aspekt der Durchführung sozial-, territorial-, objekt- und gegenstandsbezogener Vorbeugungsmaßnahmen schließt die Erarbeitung per-oonen- und gruppenbezogener Vorbeugungsmaßnahmen ein, weil es letztlich um die Verhütung feindlich-ncgativer Handlungen und der diesen zugrunde liegenden Einstellungen geht, die- von bestimmten Menschen verübt bzw, getragen werden. Die Aufklärung und Absicherung der sozialen Verhältnisse und ihrer Entwicklung in einem bestimmten Territorium oder Objekt zielt stets auf den Ausschluß jener Ursachen und Bödin3ungcn, untоr dо nоn si ch f 1 оnschen fe ind1ich-negаtiv оn t-wickeln und zu feindlich-negativen Handlungen entschließen können. Wie in den anderen Fällen clor Vorbeugung hat auch bei der poroonon-und gruppenbezogenen Vorbeugung die prognostische Verallgemeinerung gewonnener Einzelerkenntnisse unter Berücksichtigung der langjährigen großen Erfahrungen, des MfS für die Erarbeitung vorbeugender Maßnahmen einen sehr hohen Stollenwert, um rechtzeitig die beginnende feindlieh-negative Entwicklung bestimmter Personen erkennen und verhüten zu können. Zu B) Verhinderung angestrebter oder bereits begangener konkret bestimmter feindlich-negativer Handlungen, ihrer Vollendung bzw. ihre Beendigung Bei dieser Seite der Vorbeugung auf speziell kriminologischer Ebene handelt es sich vor allem darum, angestrebte oder bereits in der Durchführung befindliche feindlich-negative Handlungen zu beenden, d, h* die Personen an der Vollendung zu hindern bzw. zu einer Boon-;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 363 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 363) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 363 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 363)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen war gewährleistet, daß die erforderiiehen Prüfungshandlungen gründlich und qualifiziert durchgeführt, die Verdachtsgründe umfassend aufgeklärt, auf dieser Grundlage differenzierte Ent-scheidunoen aatroffer.

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