Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 330

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 330 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 330); 330 - ѵѵз OHS cool - 2 %0 329 1 Endergebnisses möglichst frühzeitig zu erfassen sind.'' In jeden Fall werden sich aus der subjektiven Bewertung und objektiven Lc-bensumständen der Personen eine Fülle von Erscheinungen subjektiven Mißbehagens, Enttäuschungen, unerfüllten Erwartungen bis hin zu individuellen Versagcncsituotionon finden, die einerseits den Ansatz operativen Herangehens und andererseits die tragenden sozialen Hintergründe der feindlich-negativen Entwicklung ergeben. Bisherige Erfahrungen irn Rahmen des MfS belegen, daß an Anfang des .negativen Entwicklungsweges individuelle, für den außenstehenden Betrachter in ihrer gesellschaftlichen und individualpsychologischen Relevanz unbedeutende Widersprüche stellen, die aber bezogen auf die von uns untersuchten Personen subjektiv entscheidende Wendepunkte innerhalb ihrer Lobensentwicklung darstcllton„ Govern cs diesen Personen erinnerlich war - teilweise verdecken sich die Au sg а n g s о r1ob niese durch den weiteren Entwicklungsweg - worden diese' Ausgangs"traunen" als Unvereinbarkeit tragender Einstcllungc-inhaltc, als tiefgreifende Enttäuschung oder als Verlust einer Aufgabenstellung interpretiert. Dabei werden natürlich bewußt oder unbewußt Erlebnisse in den Mittelpunkt geschoben und mit einem Bedeutungsinhalt versehen, der die dahinterstehenden psychischen Ursachen und Motive verdeckt Festgestellt werden konnte,die Flucht aus belastenden Verpflichtungen, welche in kurzschlüssiyo Reaktionen mündete, did Konversion von Konfliktlagen in ein ideologisches Etikett, körperliche und psychische Vorsogcnszuotändo auf der Basis unbowältigter Problem-Situationen bis zur Flucht nach vorn, das Vcrbäinon von Versagenо-Situationen verschiedenster Art in paranoisch-querulatorisches Aufbegehren. Beobachtet wurden Zusammenhänge, daß Menschen mit unzureichender Selbstkontrolle und Selbstkritik, mit zu hoch gespannten Erwartungen als Ausdruck eines überstarken Gcltungsbcdürfnis mit allen Mitteln versuchten, Bedeutung zu erlangen und versuchten, die 1 Ein solches Vorgehen entspricht der vom Minister.für Staatssicherheit geforderten vorbeugenden und ochadcnsabwehrenden Aufgabenstellung dos MfS, .;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 330 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 330) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 330 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 330)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes rechtswidrig zugefügt werden. Ein persönlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger ist ausgeschlossen.

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