Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 300

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 300 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 300); 300 VVS OHS oOOl - 23 7 ■ДР29 9 psychisch Gc schnei inter, deren Grlebnisvcrorbeitung schon aus diesem Grund beeinträchtigt ist. In einer ersten Analyse von 300 Straftätern fiel bereits auf, daß zwei Drittel davon wenig weltanschauliche Interessen angaben (84 % waren Mitglieder der verschiedensten gesellschaftlichen Organisationen). Ober 50 % gaben nur eine gorin-ge ideologische Motivation zur Straftat an. Dieser Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Wertigkeit des feindlich-negativen Handelns und der Dürftigkeit ап ideologischer Substanz erklärt sich aus den bisherigen Ausführungen durch die mangelnde Vergesellschaftung. Sie war zumeist das Produkt einer kontinuierlichen Fchlont Wicklung irn gesellschaftlichen Sinne und wurde von ungünstigen familiären Bedingungen, unterschiedlichen Problemen im Berufsleben sowie gesellschaftlicher Inaktivität gespeist. Unter dieser ausge-wählton Stichprobe und forensisch psychiatrischen -Begutachtungen, bei denen nur 10 % gesund im umfassenden Sinn gewesen sind, waren 03 % mehr oder weniger psychisch fohlentwickelt. Nach einer Stichprobe unter unausgelesenon Straftätern ergab sich ein Drittel in . sozialer, pädagogischer und medizinischer Hinsicht botrouungsbe-dürftiger Personen. Die Tatsache, daß dieser Porsoncnkreis in seinem ideologischen Rcflekionsve mögen so unterentwickelt ist, macht den Umgang mit ihnen nicht einfacher, da die auf individuellen Vorteil ausgerich-tete Verhaltensaktivität besonders schwer korrigierbar ist. Das kann nicht deutlich genug betont werden, weil die Veränderung derartiger Einstollungs- und Verbaltonsgefüge in den Bereich ihrer Entstehung zurückgeführt worden muß. Die Störungen entwickeln sich besonders im familiären Bereich als Ausdruck des sozialen Erbes aus der antagonistischen Klassengesellschaft, und viele Bemühungen gesellschaftlicher Erziehungsträger können an den Determinations 1.Böttgcr, “Die Bedeutung forensisch-psychiatrischer psychisch abnorme und kranke Täterperoönlichkeiton des Untersuchungsorgans, die Rechtsprechung und di von Rechtsverletzungen", Humboldt-Universität Bcrl veröffentlicht. Gutachten über für die Arbeit о Prophylaxe in, IG70, un-;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 300 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 300) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 300 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 300)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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