Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 286

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 286 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 286);  - 286 - WS DHS о001 237/00285 Die Durchsetzung des Leistungsprinzips bzw. die Unversöhnlichkeit gegenüber nicht durch Arbeit erworbenen Einkommen stimuliert eine sozial und moralisch gewissenhafte Arbeit. Es wird darauf verwiesen, daß in einzelnen Bereichen der Gesellschaft die Möglichkeit besteht, daß der Arbeitslohn schneller wächst als die Arbeitsproduktivität. Schädliche Folge dessen ist, daiß die Initia- 2 five der Werktätigen gebremst wird , weil die materielle Stimulierung fehlt. Die möglichen Auswirkungen in Form von Bequemlichkeit und wachsendem Desinteresse wurden bereits angeführt. Hier bedarf es auch der Analyse von Straftätern und Operativen Vorgängen, der Ergänzung durch eigene empirische Erkenntnisse. Psychologisch werden Individuen bei nicht leistungsgerechter Ver-teilung auf persönlichen Egoismus zurückgeworfen. Unter den obengenannten Voraussetzungen entwickeln sich gescllschaftsschädliche Leistungszurückhaltung und/oder eine berechnende Forderungshaltung gegenüber der Gesellschaft verbunden mit entsprechenden ideologischen Bewertungen der sozialistischen Gesellschaft. Hier ist nochmals auf die Tendenz der Individuen zum Vergleich mit dem Imperialismus zu verweisen. Hinzu kommt, daß in allen Bereichen, wo die maschinelle Produktion nicht eine entsprechende Leistungshaltung fordert, mit entsprechender Planstelle die Gehaltsgruppe fixiert ist und deshalb die Möglichkeit besteht, daß Leistungswillige und -unwillige gleiche Belohnung erfahren. Der Kampf gegen ungerechtfertigte Leistungsunterschiede, die Bemühungen um Ausweitung des Leistungsvergleichs auch in nichtproduziercnde Bereiche, belegen die Relevanz solcher Erscheinungen. Bei der Forderung nach 1 2 3 1 Tschernenko, "Den Anforderungen des entwickelten Sozialismus entsprechen", Einheit, Heft 2/1985, S. 120 2 Ebenda, S. 119 3 Marx/Engels, sprachen in der Deutschen Ideologie davon (S. 228/ 229, Bd. 3), "daß die Individuen, wie sie nicht anders konnten, immer von sich ausgegangen sind" und der Kommunismus "weder den Egoismus gegen die Aufopferung" noch umgekehrt geltend machen (will), sondern daß man seine "materielle Geburtsstätte nachwei-sen" muß'. Die Kommunisten wissen sehr gut, daß "der Egoismus ebenso wie die Aufopferung eine unter bestimmten Verhältnissen notwendige Form der Durchsetzuna der Individuen ist".;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 286 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 286) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 286 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 286)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein.

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