Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 281

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 281 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 281); 281 WS OHS-oOOl - 2:370)28 0 sondern ist ein fortlaufender revolutionärer Prozeß, der "in letz- ter Instanz" mit der Aufhebung der Teilung der Arbeit endet. Diese Teilung, insbesondere die damit verbundene Trennung geistiger und körperlicher Arbeit, bedingt durch die "Entwicklung des Verkehrs und der Produktionskräfte", behindert auch den Vorgang der Verge-sellschaftung der Individuen, deren Aufhebung kommunistische ökonomische Voraussetzungen erfordert, Voraussetzungen, die eine universelle Betätigungsweise ermöglichen, ebenso wie die notwendige Soli- 2 darität der freien Entwicklung aller. Schließlich muß ergänzt werden, daß dieser Prozeß zusätzlich erschwert wird durch die Klassenauseinandersetzung auf ideologischem, ökonomischem und militärischem Gebiet, bis zu widersprüchlichen Entwicklungstendenzen in anderen sozialistischen Ländern und notwendigen Solidaritätsleistungen für nationale Befreiungsbewegungen. Insofern sind Widersprüche. innerhalb der Persönlichkeit eine natürliche Konsequenz des gegenwärtigen Entwicklungsstandes der Gesellschaft und zugleich notwendiger Bestandteil ständiger politisch-ideologischer Arbeit. Der gesellschaftliche Prozeß der Arheitstei-lung bewirkt z. B. die Notwendigkeit, Oualifikationen vorrangig für konkrete Arbeitsaufgaben vorzunehmen und zwar durch die Verbindung zwischen den Vorzügen der sozialistischen Gesellschaft und den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Dadurch kann die Gefahr der Herausbildung eines einseitigen Spezialistentums entstehen oder unzureichender Entwicklung von individuellen politischen und fachlichen Fähigkeiten in Bereichen mit vorwiegend monotonen oder eng begrenzten Arbeitsaufgaben. Das kann-sich auch auf die unzureichende subjektive Bewältigung von gesellschaftlichen und internationalen Entwicklungsprozessen auswirken, wenn die Einheit zwischen politischer und fachlicher Bildung und Erziehung mißachtet wird. Darüber hinaus kommt hinzu, daß die Arbeit in unterschiedlichem Maße noch nicht als erstes Lebensbedürfnis empfunden wird, sondern als eine Notwendigkeit und wie aus einer Reihe Operativer Vorgänge zu erkennen ist, wird sie gelegcnt lieh sogar als "gesellschaftlicher Zwang" interpretiert. 1 Ebenaa, G424 2 S. 424/425;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 281 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 281) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 281 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 281)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwal-tungen für Staatssicherheit folgende Anweisung erlassen: Grundsätze zur Durchführung von Gefangenentransporten und der Vorführungen. Mit der Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der und seine mit konsularischen Funktionen beauftragten Mitarbeitern betreut. Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der entwickelte die Ständige Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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