Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 248

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 248); ~ 248 - WS OHS о003 - 237/S5 Die Erfahrungen des MfS belegen in diesem Zusammenhang, daß diese gegnerischen Einwirkungen vor allem dort auf frucht- 000247 baren Boden fallen, wo es vielfältige Mängel hinsichtlich einer einfühlsamen, zur Mitwirkung befähigenden und heraus-fordernden, bürgernahen und auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Interessen der Menschen ausgerichteten Arbeit der verantwortlichen staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte gibt. Die Erkenntnisse des MfS und eigene empirische Untersuchungsergebnisse belegen, daß Bürger der DDR im Umgang mit staatlichen Organen im Wohn- und Freizeitbereich in nicht wenigen Fällen negative Erfahrungen machen, die beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Wirkungsgewicht erlangen können. Diese negativen Erfahrungen sind stets objektiv geeignet, das Vertrauensverhältnis der Bürger zum sozialistischen Staat zu untergraben, weil der sozialistische Staat und die sozialistische Gesellschaft in ihrer Gesamtheit vor allem auch an der Tätigkeit ihrer staatlichen Organe gemessen wird und das Erleben der Arbeit der Staatsorgane wesentlichen Einfluß auf die Einstellung der Bürger zur Arbeiter-und-Bauern-Macht sowie auf deren soziale Aktivitäten hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bürger durch die zuständigen staatlichen Organe über die sie bewegenden kommunalpolitischen Angelegenheiten nicht oder nur unzureichend informiert und in deren Lösung einbezogen bzw, in bestimmten Fällen mit bürokratischen Verhaltensweisen einzelner Mitarbeiter von Staatsorganen bei berechtigten Anliegen konfrontiert werden, wie z. B. durch Nicht- oder verspätetes 1 Petzold, S./Schröder, O., Sozialistische Demokratie - für jeden erlebbar, Einheit 4/1984, S. 312 Schüßler, G., Diskussionsbeitrag auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des ZK der SED am 15. und 16. 12. 19S3 in Berlin, a. a. O., S. 84 ff., Weichelt, W., Ober sozialistische Demokratie und demokratischen Zentralismus, Einheit 4/1984, S. 304 ff. i. К jl ;j R I t; \ I г І i I f. ! I I I;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 248) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 248 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 248)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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