Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS 1985, Seite 241

Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 241); 241 - WS OHS о 001 - 237/85 Schlechte Wohnbedingungen korrelieren darüber hinaus mit gestörten Familienverhältnissen, die mit dazu beitrugen, daß die außerhalb dieses Bereichs liegenden Einflüsse ungehindert bzw. stärker Wirkungsgewicht erlangen konnten, wie z. B, Kontakte aus dem Umgangskreis, der überwiegend nach der Störung der Familienbeziehungen erweitert wurde durch negative Gaststättenbekanntschaften, die wiederum zu einer Vertiefung der bestehenden Störungen beitrugen. Es war aber auch feststellbar, daß gesicherte und sogar überdurchschnittlich gute Wohnbedingungen andere negative Einflüsse nicht kompensieren konnten. In mehreren Fällen war in diesem Zusammenhang zu verzeichnen, daß überdurchschnittlich gute Wohn- und andere materielle Bedingungen (zum Beispiel hohes Einkommen und überdurchschnittlich gute Ausstattung des Wohnraumes) bei Verknüpfung mit einer ausgeprägten individualistisch-egoistischen Lebenshaltung wesentlich mit zu Unzufriedenheit beitrug-, da diesen Personen in der DDR Grenzen hinsichtlich der Befriedigung ihrer diesbezüglichen Interessen gesetzt wurden. Ansatzpunkte für den Gegner können sich auch aus Problemen im Zusammenhang mit dem Aufwand für die Erledigung notwendiger Tätigkeiten im Haushalt, Familie und zur Versorgung ergeben. Die empirischen Untersuchungen weisen darauf hin, daß insbesondere Mängel und Unzulänglichkeiten im Versorgungsund Dienstleistungsbereich sowie bei der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Bürger nachhaltig das Wohlbefinden der Menschen beeinträchtigen, permanente Unzufriedenheit und Widerspruchsempfinden gegenüber der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei mit hervorrufen können. Nachfolgend dargestellte, ausgewählte Probleme kann der Gegner insbesondere dann für seine subversiven Zwecke nutzen bzw. mißbrauchen, wenn sie zu lange bestehen, in der politischen Massenarbeit auf solche P r oblemen lcfl t lebensve rbunden eingegangen, sie gar negiert oder nicht genügend berücksichtigt bzw. trotz gegebener Möglichkeiten nicht beseitigt werden: 000240;
Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 241) Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985, Seite 241 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 241)

Dokumentation: Zu den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von DDR-Bürgern. Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch das MfS, Dissertation Oberstleutnant Peter Jakulski (JHS), Oberstleutnat Christian Rudolph (HA Ⅸ), Major Horst Böttger (ZMD), Major Wolfgang Grüneberg (JHS), Major Albert Meutsch (JHS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-237/85, Potsdam 1985 (Diss. MfS DDR JHS VVS o001-237/85 1985, S. 1-455).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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